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Feldvogelinseln im Acker - einjährige Schutzmaßnahme
10.03.2018

Der Bestandsrückgang zahlreicher Brutvogelarten in Nordrhein-Westfalen verläuft vielerorts dramatisch schnell.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW bezeichnet diese Situation als "besondere Gefährdungslage".

Mit der Förderung der neuen Schutzmaßnahme "Feldvogelinseln im Acker" soll diese negative Entwicklung aufgehalten werden.


Flächen gesucht! Für eine Beratung und weitere Informationen können sich interessierte Landwirte bei der Biostation oder auch bei der Landwirtschaftskammer sowie dem Verein für Landschaftspflege melden!


Informationen zu den Feldvogelinseln im Acker

Zielsetzung

Schaffung von Brut-, Nahrungs- und Rückzugsflächen für Brutvogelarten der offenen Feldflur
(z.B. Rebhuhn, Feldlerche, Kiebitz)


  • Vertragslaufzeit: einjährig
  • 0,5 - 1,0 ha (in fachlich begründeten Einzelfällen 2,0 ha groß) großer Teilbereich innerhalb eines Schlages, der zu Beginn der Brutzeit sehr lückige bis keine Vegetation aufweist       (Mindestbreite: 50 m)
  • Bewirtschaftungsruhe: 1.4. bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht, spätestens bis 1.10.
  • mindestens 3 Feldvogelpaare (auch von unterschiedlichen Vogelarten)
  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
  • Eventuelle Pflanzenschutzmaßnahmen (Entfernen von problematischen Ackerunkräutern) sind in Ausnahmefällen und in Absprache mit den örtlichen Betreuerinnen und Betreuern möglich
  • der Abstand der Inseln zu vertikalen Strukturen (Gebäude, Büsche, Bäume von über 5 m) muss grundsätzlich mindestens 50 m betragen
  • auf den bewirtschafteten Restschlag sind markierte Nester vor Bearbeitungsverlusten zu bewahren

Ausgleichszahlungen                         Diese Maßnahme wird beim Greening komplett angerechnet!
  • Silomais: 1.230,- €/ha
  • Körnermais: 940,- €/ha
  • Zuckerrüben: 1.437,- €/ha
  • Ackerbohnen: 439,- €/ha
  • Futtererbsen: 377,- €/ha