Baumfalke

(Falco subbuteo)
Lebensraumansprüche

Der Baumfalke ist ein Zugvogel, der bei uns erst ab Ende April bis Anfang Mai in den Brutgebieten eintrifft. Als Baumbrüter, der keine eigenen Horste baut, ist er auf Feldgehölze oder Waldrandbereiche mit Krähennestern als Brutplatz angewiesen. Dabei bevorzugt er in unserem Raum lichte Kiefernbestände, nistet aber auch in Baumreihen mit alten Eichen oder Pappeln. Als Insekten- und Kleinvogeljäger benötigt der Baumfalke Jagdreviere mit ausreichendem Vogel- und Großinsektenbestand (Libellen). Diese Voraussetzungen erfüllen halboffene bis offene Feuchtgebiete (Flussniederungen, Feuchtwiesengebiete) und Heidelandschaften. Zur Brutzeit sucht der Baumfalke Gewässer, Moore, Heideflächen und Trockenrasen sowie Waldränder und Waldlichtungen als Jagdgebiete auf. Oft sieht man ihn über Gewässern nach Großlibellen jagen. Gegenüber Störungen im Horstbereich ist die Art sehr empfindlich.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Aufgrund der besonderen Anforderungen an die Nahrung ist der Baumfalke bei uns nur spärlich verbreitet. Langjährig besetzte Brutplätze befinden sich im Bereich der Feuchtwiesenschutzgebiete um Versmold, Halle-Hörste und Rietberg. Im Raum Langenberg, Schloß Holte-Stuckenbrock und Harsewinkel sind weitere Vorkommen bekannt. Aufgrund der Größe der Jagdgebiete dieser Art (bis 30 km2) ist eine Zuordnung von Beobachtungen ohne Kenntnis des Brutplatzes schwierig. Intensivere Erfassungen im Norden des Kreisgebietes (Versmold, Halle) zeigen, dass die Art lokal häufiger auftreten kann. Die verstreuten älteren Nachweise und die Ergebnisse der Kartierungen für den NRW-Brutvogelatlas zeigen eine lückenhafte Verbreitung in großen Teilen des Kreisgebietes. Aus dem Teutoburger Wald und dem direkten Umfeld fehlen Brutnachweise.

Hilfsmaßnahmen

Der Schutz der Brutplätze ist durch die Erhaltung der Altholzbestände zu gewährleisten. Einmal gewählte Nistplätze werden oft viele Jahre hintereinander genutzt. Zur Brutzeit sollten forstliche Maßnahmen im Umfeld der Horste unterbleiben.
Der Erhalt oder die Schaffung strukturreicher Landschaften besitzt ebenfalls eine hohe Priorität. Über die Pflanzung von Hecken und Kleingehölzen und die Anlage von Gewässern lassen sich die Arten- und die Individuenzahl potentieller Beutetiere (Vögel, Libellen) erhöhen. Im Bereich der Kleingewässer in den Feuchtwiesenschutzgebieten finden sich zur Flugzeit der Großlibellen regelmäßig Baumfalken ein. Auch die Extensivierung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen führt generell zu einem Anstieg des Artenreichtums. Durch die Umwandlung von Fischteichen in „Artenschutzgewässer“ kann lokal das Nahrungsangebot (Libellen) erhöht werden.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Der Baumfalke wird in der Roten Liste für NRW als „gefährdet“ eingestuft. Es gilt als „streng geschützt“ und steht in Art. 4(2) der Vogelschutz-Richtlinie.
Im Hinblick auf den Brutplatz sind Störungen im Horstbereich zur Zeit der Jungenaufzucht und das Abholzen von Althölzern (potentielle Horstbäume) als Gefährdungsursachen anzuführen.
Bezüglich der Nahrungssituation führen Entwässerungsmaßnahmen, der Umbruch von Grünland und Feuchtwiesen in Ackerland, die Ausräumung der Landschaft (Entfernung von Hecken, Baumreihen, Kleingewässern) und die Intensivierung der Nutzung zu einer Verringerung des Nahrungsangebotes. Der Rückgang einiger typischer Beute-Vogelarten des Baumfalken wie z.B. Feldlerche und Rauchschwalbe hat in Teilregionen sicherlich negative Auswirkungen auf den Baumfalkenbestand.