Wachtel

(Coturnix coturnix)
Lebensraumansprüche

Die Wachtel bewohnt offene, gehölzarme Feld- und Wiesenlandschaften. Als Brutbiotope bevorzugt sie Ackerbrachen, Klee- oder Sommergetreidefelder und extensiv genutzte Wiesen. Raps, Maisfelder oder dicht stehendes Wintergetreide werden gemieden.


Die Wachtel ist ein ausgesprochener „Invasionsvogel“, der Bestand kann daher jährlich großen Schwankungen unterliegen.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Im Kreis Gütersloh liegen einige Nachweise aus dem Nordrand des Ostmünsterlandes vor. Der Süden des Kreisgebietes scheint dagegen dünner besiedelt zu sein. In den gut untersuchten Feuchtwiesenschutzgebieten tritt die Wachtel regelmäßig, aber nicht alljährlich auf. So gibt es Nachweise z.B. aus dem „Versmolder Bruch“, den Feuchtwiesen Hörste und den Feuchtwiesen Ströhen. Bei Untersuchungen in der Künsebecker Heide bei Halle wurden mehrere Reviere festgestellt. Im NSG „Rietberger Emsniederung“ ist die Wachtel eine seltene Ausnahmeerscheinung.
Im Jahr 2011 erfolgte ein invasionsartiger Einflug der Wachtel, aus vielen Bereichen des Kreises wurden rufende Männchen gemeldet. Das typische „pick-wer-wick“ der Wachtelmännchen war vornehmlich aus Getreidefeldern zu hören.

Hilfsmaßnahmen

Besonders wichtig für die Wachtel ist der Erhalt einer abwechslungsreichen, offenen Agrarlandschaft. Hierzu gehören Äcker, insbesondere Sommergetreidefelder mit Saumstrukturen (Ackerrandstreifen, nicht asphaltierte Wirtschaftswege), extensiv genutzte Grünlandflächen und Brachen. Auch Maßnahmen, die den Strukturreichtum in Ackerflächen erhöhen, wie die „Feldvogelinseln“ oder ein doppelter Reihenabstand bei der Getreideeinsaat helfen der Wachtel. Da die Wachtel erst recht spät (Mitte bis Ende Mai) mit dem Brutgeschäft beginnt, dürfen in den Brutbereichen die entsprechenden Flächen und auch Feld- und Wegrändern erst nach dem 1. August maschinell bearbeitet werden.


Feldvogelinsel im Acker

Fördermaßnahmen für Feldvögel im Kreis Gütersloh:

Öko-Regelungen / ECO-Schemes

  • freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • Anlage von Blühflächen und -streifen auf Ackerland nach Bereitstellung nichtproduktiver Flächen
  • Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Anwendung von Landbewirtschaftungsmethoden nach bestimmten Schutzzielen auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten

Agrarumweltmaßnahmen

  • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
  • Anlage mehrjähriger Buntbrachen
  • Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen
  • Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache

Vertragsnaturschutz 

  • Extensive Ackernutzung:

Stehenlassen von Raps- oder Getreidestoppeln - außer Mais

doppelter Saatreihenabstand im Wintergetreide / Sommergetreide

Verzicht von Insektiziden und Rodentiziden

selbstbegrünte Ackerbrache

angesäte Blüh- und Schutzstreifen oder-flächen


Gefährdung und Gefährdungsursachen

Die Wachtel wird in der Roten Liste für NRW als „stark gefährdet“ eingestuft und gilt als „besonders geschützt“.
Die Hauptgefährdungsursache für die Wachtel ist die Intensivierung der Landwirtschaft in ihren Brutgebieten. Eine zu frühe Mahd zerstört die Gelege und tötet oft auch die brütenden Hennen. Ein hoher Biozideinsatz verringert das Insektenangebot und verschlechtert so die Nahrungsbedingungen. Der vermehrte Anbau von Wintergetreide bei starker Düngung und hoher Halmdichte macht die Ackerstandorte für die Wachtel unbewohnbar. Der massive Verlust an Brachflächen sorgt ebenfalls für eine Verschlechterung der Lebensbedingungen.
Hinzu kommt, dass die Wachtel durch die Jagd vor allem in den Mittelmeerländern stark bedroht ist.