Wiesenpieper

(Anthus pratensis)
Lebensraumansprüche

Der Wiesenpieper ist ein Bewohner offener, baum- und straucharmer Flächen mit hohem Grundwasserstand, vor allem Feuchtwiesen und Mooren. Gräben, Böschungen und Singwarten (Zaunpfähle, Steinhaufen) sind wichtige Bestandteile der Brutreviere. Als Bodenbrüter benötigt der Wiesenpieper eine ausreichende Deckung für die Anlage des Nestes. Eine zu dichte Vegetation behindert aber die Beweglichkeit der Vögel am Boden. Insekten und Spinnen stellen die Hauptnahrung dar, es werden aber auch Samen von Pflanzen gefressen. Im Zeitraum von Mitte April bis Ende Juli werden zwei Bruten durchgeführt.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Die noch in den 1980er Jahren weit verbreitete Art ist fast ganz aus dem Kreis Gütersloh verschwunden. Der größte Brutbestand des Kreises lag im NSG „Versmolder Bruch“ mit maximal 13 Paaren im Jahr 2001. Danach setzte ein kontinuierlicher Rückgang ein, der 2008 mit dem Erlöschen des Brutbestandes endete. Erfreulicherweise kam es ab 2014 zu einer erneuten Besiedelung des Versmolder Bruches, 2016 brüteten hier wieder 4 Paare.
Auch im benachbarten FFH-Gebiet "Feuchtwiesen Hörste" kam es in den Jahren 1993 bis 2009 insgesamt viermal zu einer Ansiedlung eines Paares. Ein dauerhafter Brutbestand hat sich aber nicht etablieren können. Ein Nachweis im Süden des Kreisgebietes stammt aus dem Jahr 2013. Diese Brut im NSG "Rietberger Emsniederung" blieb aber eine einmalige Ausnahmeerscheinung.
Bei einer ersten Brutvogelerfassung auf dem sonst nicht zugänglichen Flughafen in Gütersloh konnten im Jahr 2014 zwei Paare des Wiesenpiepers nachgewiesen werden.
Alle weiteren bekannten Vorkommen, die sich vornehmlich in den Feuchtwiesenschutzgebieten befanden, sind überwiegend schon in den 1980er und 1990er Jahren erloschen. In den Nachbarkreisen Warendorf und Paderborn sind ebenfalls nur noch kleinere Populationen bekannt.

Hilfsmaßnahmen

Als Kleinvogel mit relativ geringem Raumbedarf können für den Wiesenpieper auch kleine, feuchte Wiesenbereiche prinzipiell als Lebensraum in Frage kommen. Wesentlich ist, dass Teilbereiche nicht intensiv bewirtschaftet werden (Mahd nicht vor Mitte Juni für Erstbrut und ab Mitte Juli für Zweitbrut) und Gräben sowie Rand- bzw. Saumstrukturen erst spät im Jahr (August) gemäht werden. Die als Singwarten wichtigen Zaunpfähle oder ähnliche Strukturen (Steine, Einzelsträucher) sollten nach Möglichkeit nicht entfernt werden. Bei beweideten Flächen ist ein geringer Viehbesatz anzustreben, da sonst Gelege durch Trittschäden verloren gehen können.


Fördermaßnahmen für Feldvögel im Kreis Gütersloh:

Öko-Regelungen / ECO-Schemes

  • freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Anwendung von Landbewirtschaftungsmethoden nach bestimmten Schutzzielen auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten



Gefährdung und Gefährdungsursachen

Aufgrund der landesweiten, z.T. starken Rückgänge wurde der Wiesenpieper in der Roten Liste höhergestuft und zwar von ehemals „gefährdet“ nach „stark gefährdet“ (Rote Liste NRW 2008). Er gilt als „besonders geschützt“ und steht in Art. 4(2) der Vogelschutz-Richtlinie.
Die Gefährdung des Wiesenpiepers geht in erster Linie auf die Intensivierung der Landwirtschaft und Maßnahmen der Flurbereinigung zurück. Die hochgedüngten und gleichförmigen Wiesen bieten der Art keinen geeigneten Lebensraum mehr, da die Vegetation zu dicht ist und das Nahrungsangebot zu gering. Zudem führen die frühen Mahdtermine bei der heute üblichen Vielschnittnutzung zur Zerstörung der Bruten. Durch die Zusammenlegung von Flächen und die Absenkung des Grundwasserstandes sind viele der wichtigen Randstrukturen zerstört und die nötige Bodenfeuchtigkeit reduziert worden. Eine zu frühe Mahd der Randstrukturen an Gräben und Böschungen ist besonders schädlich, da gerade dort Nester angelegt werden. Im NSG „Versmolder Bruch“ kam es zu Verlusten durch Autos an der Rebhuhnstraße.