Schwarzkehlchen

(Saxicola rubicola)
Lebensraumansprüche

Das Schwarzkehlchen besiedelt ursprünglich Brachflächen, Ödland, extensiv genutztes Grünland und Moore. Das Nest wird in der Nähe des Bodens bevorzugt an Gräben oder kleineren Wällen in der Vegetation versteckt gebaut. Die Nahrungssuche von kleineren Insekten und anderen Wirbellosen führt das Schwarzkehlchen meist von einer Sitzwarte aus. Hier ist es von Anfang April bis Ende September zu beobachten, da es als Zugvogel in Südwesteuropa überwintert.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Bis zum Jahr 2008 wurde das Schwarzkehlchen als seltener, aber regelmäßiger Durchzügler im Kreis Gütersloh eingestuft. Hinweise auf Bruten lagen nur aus historischer Zeit (z.B. um 1900 im Raum Versmold) vor. Im NSG Versmolder Bruch siedelte sich dann im Frühjahr 2008 ein Paar an und brütete in einer extensiv genutzten Grünlandfläche. In den folgenden Jahren gab es keine Hinweise auf Bruten. Erst im Jahr 2011 konnte wieder ein Brutpaar des Schwarzkehlchens nachgewiesen werden. Diese zweite Ansiedlung erfolgte an einer anderen Stelle des Schutzgebietes. Das Paar brütete zweimal erfolgreich und brachte 7 flügge Jungvögel hervor.

Hilfsmaßnahmen

Für den Schutz und die Erholung der Schwarzkehlchenpopulationen sind extensive Wiesen und Weiden von großer Bedeutung. Die Anlage von Brache- und Blühstreifen entlang von landwirtschaftlich genutzten Flächen ist wichtig. Gerne werden Brache- oder Ruderalstreifen in der Nähe von Vieh- oder Pferdeweiden angenommen.
Da Schwarzkehlchen zudem sehr negativ auf Störungen reagieren, sollten die empfindlichen Bereiche für menschliche (Freizeit)-Aktivitäten unzugänglich sein und eine landwirtschaftliche Nutzung für die Brutzeit ausgesetzt werden.


Fördermaßnahmen für Feldvögel im Kreis Gütersloh:

Öko-Regelungen / ECO-Schemes

  • freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • Anlage von Blühflächen und -streifen auf Ackerland nach Bereitstellung nichtproduktiver Flächen
  • Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Anwendung von Landbewirtschaftungsmethoden nach bestimmten Schutzzielen auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten

Agrarumweltmaßnahmen

  • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
  • Anlage mehrjähriger Buntbrachen
  • Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen
Vertragsnaturschutz 
  • Extensive Ackernutzung:
Verzicht von Insektiziden und Rodentiziden

selbstbegrünte Ackerbrache

angesäte Blüh- und Schutzstreifen oder-flächen

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Das Schwarzkehlchen wird in der Roten Liste für NRW als „gefährdet“ eingestuft. Die starken Bestandsrückgänge sind auf die erheblichen Veränderungen des natürlichen Lebensraumes zurückzuführen. Auch in unserer Region ist dem Schwarzkehlchen durch Flurbereinigungen, Entwässerungen und Intensivierung der Landwirtschaft die Lebensgrundlage genommen worden und es gibt nur noch wenig extensiv genutzte Flächen. Zudem werden die wenigen verbliebenen geeigneten Niststandorte für menschliche Erhohlungs- oder Freizeitaktivitäten genutzt, sodass die Störung für die Vögel sehr stark ist.