Habicht

(Accipiter gentilis)
Lebensraumansprüche

Der Habicht besiedelt geschlossene Waldgebiete, aber auch die halboffene Kulturlandschaft, sofern dort genügend große, ungestörte Waldinseln oder Feldgehölze (ab etwa 1 ha) vorhanden sind. Der Horst wird vorzugsweise in alten Bäumen (Lärche, Kiefer, Eiche, Buche) ab 15 Metern Höhe angelegt. Die Horstbäume stehen oft an Schneisen oder Wegen, da die großen Vögel einen freien Anflug benötigen. Der Habicht jagt sowohl im Wald, als auch in der Feldflur. Die Nahrung besteht überwiegend aus Vögeln von Drossel- bis Taubengröße, es werden aber auch kleinere Säugetiere erbeutet.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

In NRW ist der Habicht ganzjährig zu beobachten. Für den Kreis Gütersloh fehlt eine gute Datengrundlage, da die Art bislang nicht systematisch erfasst wurde. Im besser untersuchten Nordteil des Kreises zeigt sich eine regelmäßige bis lückenhafte Verbreitung. Im insgesamt wäldärmeren Südteil des Kreises ist von einer eher zerstreuten Verbreitung auszugehen. Aus einigen Regionen liegen Beobachtungen vor, ohne das die genauen Brutplätze bekannt sind (z.B. Umfeld der Rietberger Emsniederung).

Hilfsmaßnahmen

Entscheidend für den Schutz des Habichtes ist vor allem der Erhalt von störungsarmen Wäldern mit altem Baumbestand und geeigneten Horstbäumen. Hinweise auf illegale Verfolgungen sollten unbedingt gemeldet und dann auch nachgegangen werden. Auch eine aufklärende Öffentlichkeitsarbeit kann beim Schutz von Greifvögeln helfen.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Aufgrund eines langfristigen Bestandsrückganges in NRW ist der Habicht aktuell in die „Vorwarnliste“ aufgenommen worden. Bundesweit gilt er als „streng geschützt“.
Da der Habicht sich hautsächlich von ganzjährig häufig vorkommenden Vogelarten (z.B. Ringeltaube, Rabenkrähe) ernährt, sind hier keine Engpässe anzunehmen. Die Gefährdungsursachen liegen vielmehr im Verlust von Brutplätzen, z. B. durch Entnahme von Horstbäumen oder Störungen im direkten Brutbereich. Leider gibt es immer noch Hinweise auf eine illegale Verfolgung (Fallenfang, Abschuss), die sich negativ auf den Bestand auswirkt.