Mäusebussard

(Buteo buteo)
Lebensraumansprüche

Der Mäusebussard besiedelt lückige, von Grünland und Äckern unterteilte Waldgebiete ebenso, wie die offene Kulturlandschaft mit eingestreuten Feldgehölzen und Baumreihen. Für die Nahrungssuche werden Offenlandbereiche (Brachen, Grünland, Ackerflächen) aufgesucht, wo er seine Hauptbeute, Wühlmäuse und andere Kleinsäuger fangen kann.


Als Baumbrüter ist der Mäusebussard an das Vorhandensein von Feldgehölzen oder Wäldchen mit älteren Bäumen gebunden. Der Horst wird in der Regel in 10-20 m Höhe errichtet. Es findet nur eine Jahresbrut statt. Die Jungen sind meist Anfang Juli flügge, die Rufe von bettelnden Jungen sind aber noch bis in den August hinein zu hören.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Der Mäusebussard ist ganzjährig anzutreffen und gilt als häufigster Greifvogel in NRW. Im Kreis Gütersloh ist die Art weit verbreitet und kommt in allen Naturräumen vor. Die Datenlage ist relativ schlecht, da der Mäusebussard als „ungefährdete Art“ lange Zeit nicht mit erfasst wurde. Intensivere Erfassungen im Nordteil des Kreises weisen auf eine flächendeckende Besiedlung hin. Aus dem übrigen Kreisgebiet liegen nur Zufallsmeldungen vor.

Hilfsmaßnahmen

Eine wichtige Maßnahme ist der Schutz der Horstbäume in einem störungsarmen Umfeld. Generell sollten jegliche Störungen an den Brutplätzen während der Brutzeit vermieden werden. Eine weitere wichtige Maßnahme ist der Schutz und die Schaffung von extensiv genutztem Grünland, Brachen, Säumen, Hecken und Feldrainen, um die Kleinsäugerbestände zu fördern und dem Mäusebussard bessere und ausreichende Nahrungsflächen zur Verfügung zu stellen.


Fördermaßnahmen für Feldvögel im Kreis Gütersloh:

Öko-Regelungen / ECO-Schemes

  • freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • Anlage von Blühflächen und -streifen auf Ackerland nach Bereitstellung nichtproduktiver Flächen
  • Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Anwendung von Landbewirtschaftungsmethoden nach bestimmten Schutzzielen auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten

Agrarumweltmaßnahmen

  • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
  • Anlage mehrjähriger Buntbrachen
  • Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen

Vertragsnaturschutz 

  • Extensive Ackernutzung:

Verzicht von Insektiziden und Rodentiziden

selbstbegrünte Ackerbrache

angesäte Blüh- und Schutzstreifen oder-flächen

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Der Mäusebussard wird in der Roten Liste für NRW als „nicht gefährdet“ eingestuft und gilt als „streng geschützt“.
Als Hauptgefährdungsursache gilt der Verlust von Brutplätzen vor allem durch die Entnahme geeigneter Horstbäume. Aber auch die Störungen an den Brutplätzen spielen eine Rolle. Ein weiteres Problem ist der Rückgang von Grünland- und Ackerflächen mit ausreichenden Kleinsäugerpopulationen. In diesem Zusammenhang ist auch der Verlust an Brachflächen von Bedeutung, da dort ganzjährig gute Nahrungsbedingungen herrschen.