Mittelspecht

(Dendrocopos medius)
Lebensraumansprüche

Der Mittelspecht bevorzugt Bäume mit rauer Borke, weshalb er auch als Leitvogelart für alte Eichenwälder gilt. Vom Mittelspecht besiedelte Laub- und Laubmischwälder weisen stets einen hohen Altholz- und Totholz-Anteil auf. Alte Bäume sind auch für den Höhlenbau wichtig, da sie geeignete Faulstellen und tote Seitenäste aufweisen, an denen er bevorzugt baut. Die Nahrung des Mittelspechtes besteht überwiegend aus Insekten und anderen Wirbellosen, die in der grobborkigen Rinde der Bäume leben. Im Herbst und Winter wird auch viel pflanzliche Nahrung (u.a. Bucheckern, Eicheln) aufgenommen.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Im Kreis Gütersloh sind nur wenige Vorkommen des Mittelspechtes bekannt. Neben den großen Waldgebieten „Holter Wald“ und Tatenhauser Wald“ brütet die Art noch im „Stadtholz in Rheda“. Diese drei Waldgebiete wurden als FFH-Gebiete ausgewiesen. Im Umfeld von Rheda-Wiedenbrück konnten in einigen weiteren Wäldern Einzelpaare des Mittelspechtes nachgewiesen werden. Möglicherweise gibt es weitere kleine Vorkommen im Ostmünsterland, die bislang übersehen wurden. Die Zahl der potentiell geeigneten Waldgebiete mit hohem Anteil an alten Eichen ist jedoch gering (z.B. Patthorst in Steinhagen, Wälder bei Herzebrock-Clarholz). Es gibt Hinweise auf Vorkommen im Teutoburger Wald, ein Brutvorkommen konnte aber bisher nicht belegt werden. Aus dem Ravensberger Hügelland liegen aktuell keine Nachweise vor.

Hilfsmaßnahmen

Wichtigste Grundlage für den Schutz des Mittelspechtes ist der Erhalt alter Eichenwälder mit einem hohen Anteil an Totholz. Dafür müssen die Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes in Waldbereichen (z.B. Warburger Verträge) genutzt werden, über die zumindest ein Teil der Altbäume bis zum natürlichen Absterben erhalten werden kann. Wie bei allen Vogelarten sollten auch beim Mittelspecht Störungen während der Brutzeit z.B. durch Waldarbeiten vermieden werden. Auf geeigneten Standorten sollten Waldgesellschaften entwickelt werden, die später als Lebensraum für den Mittelspecht in Frage kommen. Zu fordern ist zudem eine vermehrte Umwandlung von Nadelbaumbeständen in Laubwälder und die Schaffung von nutzungsfreien Waldbereichen z.B. im FFH-Gebiet „Teutoburger Wald“.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Der Mittelspecht wird in der Roten Liste für NRW in der „Vorwarnliste“ geführt, da der Bestand in den letzten Jahren stabil geblieben ist. Er gilt als „streng geschützt“ und steht in Anh. I der Vogelschutz-Richtlinie.
Der Mittelspecht benötigt Wälder mit Altbäumen, die deutlich über 100 Jahre alt sind. Hier setzt dann oft die Holznutzung ein, wobei gerade in den letzten Jahren ein vermehrter Einschlag in privaten, aber auch in staatlichen Wäldern zu beobachten ist. Durch gestiegene Preise für Heizöl ist das Werben von Brennholz wieder interessant geworden, wobei gerade hierbei oft auch Totholz entnommen wird. Wird der Totholz- und Altbaumbestand in den Wäldern zu stark reduziert, kommt es zu einer Abwanderung der Spechte. Ein Ausweichen in normale Waldgebiete ist aufgrund der speziellen Ansprüche des Mittelspechtes nicht möglich. Insgesamt fehlen Bestände mit mittelalten Eichen, die in der nahen Zukunft für eine Besiedelung durch den Mittelspecht in Frage kommen.