Nachtigall

(Luscinia megarhynchos)
Lebensraumansprüche

Die Nachtigall brütet bei uns in unterholzreichen Laub- und Mischwäldern, Gehölzen (z.B. Ufergehölze, Gebüschgruppen) und dichten Hecken sowie strukturreichen Parkanlagen. Wesentlich ist das Vorkommen einer Falllaubdecke am Boden als Nahrungsraum und das Vorhandensein einer dichten Krautschicht, die dem Nest und den Jungen Deckung bietet. In der Regel werden Standorte mit frischen bis feuchten Bodenverhältnissen besiedelt, bevorzugt in der Nähe von Gewässern. Die Nahrung setzt sich vorwiegend aus kleinen bis sehr kleinen Insekten und Würmern sowie anderen wirbellosen Tieren zusammen.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Für den Teutoburger Wald gibt es nur aus dem Randbereich vereinzelt Brutnachweise (Borgholzhausen). Aus dem Ravensberger Hügelland liegen keine aktuellen Nachweise vor. Im Ostmünsterland zeigt die Nachtigall eine Zunahme nach Süden hin. Das sicherlich größte Vorkommen mit über 10 Revieren wurde im Bereich „Marburg“ in Rheda-Wiedenbrück entdeckt (heute durch ein Gewerbegebiet gefährdet). Eine regelmäßige Verbreitung kann für Rheda-Wiedenbrück, Rietberg und Langenberg belegt werden. So kommt die Art regelmäßig mit einzelnen Paaren im Bereich der Emsniederung bei Rietberg vor.

Hilfsmaßnahmen

Neben dem Erhalt und der Optimierung der vorhandenen Lebensräume steht die Schaffung neuer Habitate im Mittelpunkt der Hilfsmaßnahmen. Renaturierungsmaßnahmen von Fluss-, Bach- und Seeufern mit dem Ziel, naturnahe Ufergehölze, Weidendickichte und Randstreifen zu entwickeln, könnten langfristig eine Zunahme der Nachtigall bewirken. Auf bodenfeuchten Flächen, die keiner Nutzung mehr unterliegen, könnte eine Entwicklung von Weichholzgebüsch gefördert werden. In Parkanlagen sollten naturnahe Gebüschstrukturen gefördert und in geeigneten Teilbereichen der Pflegeaufwand reduziert werden.


Fördermaßnahmen für Feldvögel im Kreis Gütersloh:

Vertragsnaturschutz 

  • naturschutzgerechte Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen 
  • Pflegemaßnahmen von Hecken
Agrarumweltmaßnahmen
  • Anlage von Uferrandstreifen

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Wegen großräumiger Bestandsrückgänge wird die Nachtigall in der Roten-Liste von NRW als „gefährdet“ eingestuft. Sie gilt als „besonders geschützt“ und steht in Art. 4(2) der Vogelschutz-Richtlinie.
Als Hauptgefährdungsursache muss der Verlust an Lebensräumen angesehen werden. Durch Trockenlegung sowie forstliche Eingriffe werden geeignete Brutbereiche in Wäldern, Ufergehölzen und feuchten Gebüschzonen negativ verändert. Große Gärten und Hofgelände mit strukturreicher Vegetation verlieren bei zu intensiver Pflege ihre Attraktivität für die Nachtigall. Auch in Parkanlagen oder auf Friedhöfen werden durch radikale Pflegemaßnahmen (Totalrückschnitt von Gehölzen, Entfernung des Falllaubes) Lebensräume für die Nachtigall unbrauchbar gemacht.