Rohrweihe

(Circus aeruginosus)
Lebensraumansprüche

Die Rohrweihe baut ihren Horst am Boden und brütet vorwiegend im Röhricht. Damit ist sie eng an die größeren Röhrichtbestände der Verlandungszonen von Teichen und Seen, oder verschilfte Rieselfelder und Feuchtbrachen gebunden. In störungsarmen Bereichen können bereits kleine Schilfröhrichte als Brutplatz fungieren. Manchmal werden auch Getreidefelder oder verbrachte Wiesen zur Brut genutzt. Als Jagdrevier dienen ihr neben den Feuchtgebieten auch das umgebende Agrarland mit Äckern und Wiesenflächen. Die Nahrung besteht überwiegend aus Kleinsäugern, Vögeln und Amphibien. Die auf Offenland-Lebensräume spezialisierte Rohrweihe meidet Wälder.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Die Rohrweihe konnte in den letzten Jahren einige neue Brutgebiete im Ostmünsterland besiedeln. Die Anlage von Teichen und Wiesenblänken hat sich hier positiv ausgewirkt und zu Ansiedlungen z.B. im NSG „Versmolder Bruch“ und im NSG „Feuchtwiesen Hörste“ geführt. Ein traditionelles Brutgebiet stellen die „Rietberger Fischteiche“ und die „Rietberger Emsniederung“ dar, wo die Art alljährlich vorkommt. Weitere Nachweise liegen vom Axtbach in Herzebrock-Clarholz und aus Steinhagen vor. In jedem Jahr gibt es zudem einzelne Hinweise auf Bruten in Getreidefeldern z.B. im Raum Harsewinkel. Eine Lokalisierung der Brutplätze ist jedoch wegen der großen Jagdgebiete der Rohrweihe sehr schwierig und zeitaufwendig.

Hilfsmaßnahmen

Die wichtigste Maßnahme ist der Erhalt von geeigneten Brutplätzen, also besonders der Schutz von Röhrichtbeständen. Dabei ist eine Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in den Feuchtgebieten zu fordern. In den Feuchtwiesengebieten kann durch die Anlage von Kleingewässern das Angebot an Nahrungs- und Brutmöglichkeiten erhöht werden. Eine naturnahe Gestaltung von Sandabgrabungen mit Flachwasserzonen für die Röhrichtentwicklung führt zu neuen Lebensräumen für die Rohrweihe und andere Wasservogelarten. Eine Verpachtung als Angelgewässer sollte ausgeschlossen werden, da Rohrweihen oft schon bei geringen Störungen zu Beginn der Brutzeit ihre Nester aufgeben. Hinweisen auf Getreidebruten sollte nachgegangen werden. Nester können durch das Aussparen einer Fläche von etwa 50x50 Metern gesichert werden.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Die Rohrweihe wird in der Roten Liste 2008 für NRW als „gefährdet“ eingestuft. Sie gilt als „streng geschützt“ und steht in Anh. I der Vogelschutz-Richtlinie.
Die Hauptgefährdungsursache liegt zum einen im Rückgang der Feuchtgebiete (Trockenlegung von Bachniederungen und feuchten Senken) und damit im Fehlen geeigneter Brutplätze, zum anderen in der Umwandlung von Grünland in Ackerland, wodurch sich die Nahrungsgrundlage verschlechtert. Aber auch die Verringerung des Nahrungsangebotes durch Biozide und die Störungen an den Brutplätzen haben negative Auswirkungen auf den Bestand. Bruten in Getreidefeldern sind durch die Erntearbeiten in hohem Maße gefährdet. Da die Jungvögel erst ab Ende Juli flügge werden, kommt es ohne entsprechende Schutzmaßnahmen oft zum Totalverlust der Brut durch die Erntemaschinen.