Rotmilan

(Milvus milvus)
Lebensraumansprüche

Der Rotmilan bevorzugt eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit bewaldeten Bereichen. Zum Brüten wählt er ruhige, lichte Altholzbestände in Waldrandnähe oder in größeren Feldgehölzen. Er jagt vornehmlich in der offenen Agrarlandschaft. Ein hoher Strukturreichtum ist dabei für eine ausreichende Nahrungsversorgung von Bedeutung. Seine Hauptbeute sind Kleinsäuger und Vögel (u.a. Tauben, Stare, Drosseln), aber auch Aas spielt vor allem zu den Mahdzeiten eine Rolle. Der Rotmilan gilt als sehr reviertreu und nutzt seinen Horst über viele Jahre. Gegenüber Störungen während der Brutzeit reagiert die Art sehr empfindlich.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

In Deutschland sind 65% des Weltbestandes des Rotmilans zu finden. Deswegen haben die einzelnen Bundesländer eine große Verantwortung für den Schutz dieser Art. Im Kreis Gütersloh ist der Rotmilan eine seltene Brutvogelart mit nur wenigen Brutpaaren. Eine kreisweite Erfassung ist bislang jedoch noch nicht durchgeführt worden. Brutnachweise liegen vor aus dem Raum Halle-Hörste, Werther –Isingdorf, Werther –Rotenhagen und aus Steinhagen, wobei nur das zuerst genannte Revier aktuell besetzt ist. Brutzeitbeobachtungen liegen vor u.a. aus Versmold, Herzebrock-Clarholz und Rietberg vor. Aufgrund der großen Nahrungsreviere ist eine Lokalisierung der Horststandorte schwierig.

Hilfsmaßnahmen

Der Erhalt und die Schaffung artenreicher Lebensräume in unserer Kulturlandschaft sind entscheidend für den Schutz des Rotmilans. Die Förderung extensiver Nutzungsformen erhöht die Qualität des Lebensraumes und verbessert die Nahrungssituation. Neben dem direkten Horstschutz sollten auch potenziell zur Brut geeignete Altbaumbestände erhalten bleiben. Störungen während der Brutzeit sind zu unterbinden. Das Errichten von Windkraftanlagen in Revieren des Rotmilans muss unterbleiben. Gefährliche, ungesicherte Mittelspannungsmasten müssen entschärft werden. Auf illegale Verfolgung und das Auslegen von Giftködern muss im Umfeld der Reviere geachtet werden. Entsprechenden Hinweisen muss unbedingt nachgegangen werden. Totfunde müssen auf Gifte untersucht werden.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Der Rotmilan wird in der Roten Liste 2008 für NRW als „gefährdet“ eingestuft. Er gilt als „streng geschützt“ und steht in Anh. I der Vogelschutz-Richtlinie.
Die Hauptgefährdung für den Rotmilan liegt in der immer weiter fortschreitenden Monotonisierung der Landschaft mit einer zunehmend intensiven Flächennutzung. Diese Veränderungen schmälern den Jagd- und Bruterfolg des Rotmilans. Weitere Gefährdungen sind in ungesicherten Mittelspannungsleitungen und Windkraftanlagen zu sehen. Aber auch das Auslegen von Giftködern stellt eine besonders große Gefahr dar. Als Aasfresser ist der Rotmilan durch derartige, illegale Aktionen stark gefährdet. Auch direkte Verfolgung und Störungen am Brutplatz sind für NRW belegt.