Schwarzspecht

(Dryocopus martius)
Lebensraumansprüche

Der krähengroße Schwarzspecht benötigt als Brut- und Nahrungsrevier waldreiche Gebiete von mindestens 250 bis 500 Hektar Ausdehnung. Eine besondere Bedeutung haben dabei Altholzbestände, da für die Anlage von Brut- und Schlafhöhlen Bäume bestimmter „Qualität“ vorhanden sein müssen. Im Normalfall sind Höhlenbäume durch eine ca. 5 bis 10 Meter hohe astfreie Zone und einen Durchmesser von mehr als 35 cm gekennzeichnet. Die glattrindige Buche bietet wahrscheinlich einen besseren Schutz vor Feinden (Marder) als z.B. Kiefer und Fichte und wird daher bevorzugt als Höhlenbaum genutzt. Ein Brutpaar hat innerhalb seines Revieres neben der Bruthöhle noch mehrere Schlafhöhlen. Die Nahrung besteht überwiegend aus Insektenlarven, holzbewohnenden Käfern und Ameisen. Größere Nadel- und Mischwälder mit an Insekten reichen Totholzbäumen und alten Baumstümpfen bilden das Nahrungsrevier des Schwarzspechtes. Von diesen zentralen Revierbereichen aus werden aber auch benachbarte Gehölze der Feldflur angeflogen.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Obwohl nur aus Teilbereichen Daten vorliegen, kann sicherlich von einer flächendeckenden Besiedlung des Teutoburger Waldes ausgegangen werden. Auch die größeren Waldgebiete im Ostmünsterland (u.a. Tatenhauser Wald, Patthorst, Holter Wald, Stadtwald Rheda) sind vom Schwarzspecht besiedelt. Weitere Vorkommen sind in waldreichen Gegenden wie der Rhedaer Mark (Harsewinkel) oder Ebbesloh (Stadt Gütersloh) bekannt, wobei die genauen Brutplätze wegen der Größe der Reviere schwer zu ermitteln sind. Aus Langenberg, Rietberg und Verl liegen keine bzw. keine aktuellen Brutnachweise vor.

Hilfsmaßnahmen

Höhlenbäume des Schwarzspechtes sollten dauerhaft erhalten werden. Das Vorhandensein zahlreicher Höhlen ist nicht nur für den Schwarzspecht sondern auch für andere Tierarten, die als Folgenutzer diese Quartiere annehmen (Hohltaube, Dohle, Fledermäuse, Siebenschläfer), von großer Bedeutung. Wichtig ist der Erhalt von Altholz-Beständen als Brutbereich des Schwarzspechtes. Totholz als wichtige Nahrungsressource (Insekten) sollte verstärkt in den Wäldern verbleiben und nicht radikal entfernt werden. In bekannten Brutbereichen können Störungen verhindert werden, indem keine neuen Wirtschaftswege durch Altholzbereiche gelegt und Trampelpfade gesperrt werden.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

In NRW wird der Schwarzspecht in der Roten-Liste nicht mehr aufgeführt, da zurzeit kein negativer Trend erkennbar ist. Er gilt als „streng geschützt“ und ist im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt.
Als Hauptgefährdungsursache ist der Verlust an Alt- und Totholz zu sehen. Für die Forstwirtschaft sind Althölzer im Alter ab ca. 100 Jahren wirtschaftlich interessant und werden vermehrt genutzt. Damit gehen gerade die als Höhlenbäume geeigneten Bäume verloren. Mitunter werden auch Stämme mit alten Höhlen gefällt und so direkt das Höhlenangebot reduziert.