Schwarzstorch

(Ciconia nigra)
Lebensraumansprüche

Im Gegensatz zum Weißstorch findet man den Schwarzstorch in großen, störungsarmen Laub- und Mischwäldern. Er nistet sehr heimlich und baut dazu seine Horste auf großen, lichten Bäumen, z. B. großen Eichen oder Buchen in Altholzbeständen. Wichtig ist, dass er eine freie Anflugschneise, wie z. B. durch einen wenig benutzen Waldweg oder einen Flusslauf hat. Seine Nahrung sucht er in seichten Bächen, Waldteichen, Sümpfen und Feuchtwiesen.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Auch der Schwarzstorch ist ein Langstreckenzieher und verbringt den Winter in Feuchtgebieten in Afrika. Im Kreis Gütersloh fehlt bislang ein eindeutiger Brutnachweis. Brutzeitbeobachtungen gibt es aus dem Raum Werther und aus Langenberg. Bei Versmold wurden bereits in zwei Jahren Altvögel mit flüggen Jungen beobachtet, über deren Herkunft aber nichts bekannt ist.

Hilfsmaßnahmen

Um die Ansiedlung des Schwarzstorches zu begünstigen, ist es von entscheidender Bedeutung, größere Laubwaldbereiche mit Altholzbeständen ruhig zu stellen. Da es im Kreis Gütersloh nur wenige potenziell geeignete Waldgebiete gibt (Tatenhausener Wald, Patthorst, Holter Wald, Teilbereiche des Teutoburger Waldes), gilt es hier zumindest Teilbereiche durch umlegen oder sperren von Wegen (Wegekonzept) weitgehend ruhig zu stellen. Im unmittelbaren Horstbereich muss eine Schutzzone von mindestens 200 m Radius eingehalten werden, die zur Brutzeit (März bis August) auch von Waldarbeiten und jagdlichen Aktivitäten ausgenommen werden muss.
Im Umfeld solcher Waldgebiete ist das Vorhandensein eines ausreichenden Angebotes an Nahrungsflächen wichtig. Hierzu gehören Gewässer mit Flachwasserzonen, extensiv genutztes, feuchtes Grünland und Feuchtbrachen.
Um bekannte Revierbereiche herum müssen weiträumig alle Strommasten (vor allem Mittelspannungsleitungen) auf ihre Gefährlichkeit im Hinblick auf Stromunfälle überprüft werden.


Fördermaßnahmen für Feldvögel im Kreis Gütersloh:

Öko-Regelungen / ECO-Schemes

  • freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Anwendung von Landbewirtschaftungsmethoden nach bestimmten Schutzzielen auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Der Schwarzstorch wird in der Roten Liste für NRW als „gefährdet“ eingestuft. Er gilt als „streng geschützt“ und steht in Anh. I der Vogelschutz-Richtlinie.
Der Schwarzstorch reagiert sehr empfindlich auf Störungen im Brutbereich, z. B. durch Holzeinschlag oder Freizeitaktivitäten verursacht werden. Diese Störungen führen meistens zur Aufgabe der Brut. Der Einschlag von Altholzbeständen und potenziellen Horstbäumen verhindert ebenso, wie ein zu geringes Nahrungsangebot durch einen Mangel an extensiven Grünlandbereichen und Feuchtgebieten eine Ansiedlung des Schwarzstorches. Aufgrund seiner großen Spannweite kommt es durch ungesicherte Mittelstrommasten und Leitungen immer wieder zu Todesfällen.