Tafelente

(Aythya ferina)
Lebensraumansprüche

Die Tafelente brütet an Gewässern mit genügend offener Wasserfläche und einer gut ausgebildeten Ufervegetation aus Röhrichten, Hochstauden oder Strauchbewuchs. Sie kommt auf Baggerseen, Fischteichen und Altarmen von größeren Fließgewässern vor. Die Nahrung besteht vorwiegend aus Wasserinsekten und Muscheln, daneben werden auch Pflanzen in erheblichem Anteil aufgenommen. Dabei taucht die Tafelente häufig in geringer Tiefe (1-1,5 Meter), sie gründelt aber auch oder sucht die Wasseroberfläche ab.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Einziges Brutgebiet der Tafelente im Kreis Gütersloh ist das NSG „Rietberger Fischteiche“. Dort brütet sie seit 1975 und hatte mit 22 Paaren ihren höchsten Bestand 1991. In den letzten Jahren schwankte der Brutbestand zwischen 4 und maximal 10 Paaren. Der gesamte Brutbestand für NRW wurde 2005 mit nur etwa 50 Brutpaaren angegeben.

Hilfsmaßnahmen

Im einzigen Brutgebiet der Tafelente, den Rietberger Fischteichen, sind durch die NSG-Verordnung und die Vereinbarungen mit dem Eigentümer gute Voraussetzungen für den Erhalt des Bestandes geschaffen. Um das Gebiet in einem guten Zustand zu halten, müssen auch hier in gewissen Turnus Pflegemaßnahmen, wie Entschlammungen oder Gehölzarbeiten durchgeführt werden.
Eine gute Möglichkeit weitere potenzielle Brutgewässer zu schaffen, ist bei den Genehmigungen von Sandabgrabungen entsprechende Auflagen zu machen. Hierzu gehören die Schaffung von möglichst ausgedehnten Verlandungsflächen mit Röhrichtbildung und ein vollständiger Verzicht auf Freizeitnutzung (Angeln, Baden, Jagd). Speziell für die Tafelente, die zum Nahrungserwerb vornehmlich in geringer Tiefe taucht, sollten große, flachere Teichabschnitte (1-2 m Tiefe) geschaffen werden. Hier kann sich eine Unterwasserpflanzenflora ausbilden, die für ein gutes Nahrungsangebot für die Tauchenten sorgt.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Die Tafelente wird in der Roten Liste für NRW als „gefährdet“ eingestuft. Sie gilt als „besonders geschützt“ und steht in Art.4 (2) der Vogelschutz-Richtlinie.
Als Hauptursache für den geringen Bestand der Tafelente im Kreis Gütersloh ist der Mangel an geeigneten Brutgewässern mit offenen Wasserflächen und genügend Verlandungszonen zum Brüten anzusehen. An vielen potenziell geeigneten Gewässern machen Störungen durch Angelsport, Jagd oder andere Freizeitaktivitäten eine Ansiedlung unmöglich.