Blaukehlchen

(Luscinia svecica)
Lebensraumansprüche

Blaukehlchen besiedeln Feuchtgebiete mit offenen Wasserflächen und Altschilfbeständen. Es können auch verschilfte Entwässerungsgräben, Klärteiche oder aufgelassene Abgrabungsgewässer besiedelt werden, wenn die Gebiete zur Brutzeit störungsarm sind. Zur Nahrungssuche sind offene Bodenstellen und vegetationsfreie Schlammflächen wichtig. Als Langstreckenzieher, der in den Trocken- und Feuchtsavannen Afrikas überwintert, ist das Blaukehlchen in Deutschland nur von April bis September zu sehen.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Die „Schwedische Nachtigall“ ist zurzeit im Kreis Gütersloh nur ein unregelmäßiger Brutvogel. In den Jahren 2000, 2001, 2003 und 2007 konnte die Art im NSG „Rietberger Fischteiche“ brütend oder brutverdächtig nachgewiesen werden. Ein neuer Hinweis stammt aus dem NSG "Versmolder Bruch" im Nordwesten des Kreisgebietes. Dort hielt sich im Frühjar 2015 mehrere Wochen ein Männchen auf, das Reviergesang zeigte. Es konnte nicht geklärt werden, ob auch ein Weibchen anwesend war und eine Brut stattgefunden hat. Weitere Meldungen zur Brutzeit liegen bislang nicht vor. Insgesamt gibt es jedoch für das Blaukehlchen nur wenige geeignete Lebensräume im Kreis Gütersloh.

Hilfsmaßnahmen

Um natürliche Lebensräume zu schaffen sind dynamische, von Röhricht oder Weichholz gesäumte Fließgewässer von besonderer Bedeutung. Die Renaturierung geeigneter Gewässerabschnitte mit möglichst breiten Ufersäumen sollte deshalb weiter vorangetrieben werden.
Durch zahlreiche Nassabgrabungen sind auch im Kreis Gütersloh neue Sekundärlebensräume entstanden, die für eine Neuansiedlung prinzipiell geeignet wären. Aufgrund der fast überall zur Brutzeit auftretenden Störungen durch Freizeitaktivitäten wie Angeln und Baden sind solche Gewässer für die Blaukehlchen aber nicht nutzbar. Es sollte daher zumindest ein Teil dieser Abgrabungen vollständig für den Schutz der Natur verbleiben.


Öko-Regelungen / ECO-Schemes

  • freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Anlage von Uferrandstreifen

Vertragsnaturschutz 

  • naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Das Blaukehlchen wird in der Roten Liste für NRW als „stark gefährdet“ eingestuft. Es gilt als „streng geschützt“ und steht im Anh. I der Vogelschutz-Richtlinien.
Der Hauptgrund für die Gefährdung des Blaukehlchens ist im Mangel an geeigneten Lebensräumen zu sehen. So gibt es in unserer Region nur wenige Gebiete mit größeren Altschilfbeständen und etliche Feuchtgebiete sind durch die Absenkung des Grundwasserspiegels verloren gegangen. In vielen potenziell zur Brut geeigneten Bereichen sind Störungen durch Freizeitaktivitäten (Baden, Angeln) während der Brutzeit häufig, so dass Neuansiedlungen unterbleiben.