Feldlerche

(Alauda arvensis)
Lebensraumansprüche

Die Feldlerche ist ein typischer Kulturfolger, denn erst durch die Ackernutzung des Menschen ist der ursprünglich reine Steppenvogel in weite Bereiche Europas eingewandert. Heute ist die Feldlerche der Charaktervogel der offenen Agrarlandschaft. Von Siedlungen, hoch gewachsenen Hecken und Wäldern hält sie großen Abstand, mindestens 100 Meter. Am häufigsten kommt sie in der kleinräumig strukturierten Agrarlandschaft mit einem engen Mosaik von verschiedenen Feldfrüchten sowie auf extensiv bewirtschaftetem Grünland vor. Als Bodenbrüter benötigt die Feldlerche locker bewachsene, niedrige Vegetation. Zwei bis drei Bruten werden durchgeführt, wobei jeweils von der Eiablage bis zum Selbstständig werden der Jungvögel ca. sechs Wochen vergehen. Die Nahrung besteht in der Brutzeit vorwiegend aus Insekten und anderen Wirbellosen, mit denen auch die Jungvögel gefüttert werden. Für ein ausreichendes Nahrungsangebot sind daher blütenreiche Feldränder notwendig, die zahlreiche Insekten anlocken. Außerhalb der Brutzeit fressen die Feldlerchen auch grüne Pflanzenteile und Samen.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Im Ravensberger Hügelland und im Ostmünsterland besiedelt die Feldlerche die offenen Kulturlandschaftsbereiche. Dem entsprechend fehlt sie im Teutoburger Wald und in den bewaldeten Bereichen des Ostmünsterlandes. Verbreitungsschwerpunkte liegen im Norden des Kreises, wobei lokale Dichtezentren z.B. in Werther, Borgholzhausen und Versmold vorkommen. Die aktuell höchste Siedlungsdichte im Kreis Gütersloh ist auf den mageren Offenlandflächen des ehemaligen Militärflughafens in Gütersloh-Marienfeld zu finden. Für den gesamten Naturraum des Ostmünsterlandes ist mittlerweile von einer relativ geringen Siedlungsdichte mit größeren Verbreitungslücken auszugehen.

Hilfsmaßnahmen

Auch ohne großflächige Extensivierung der Nutzung können Hilfsmaßnahmen für die Feldlerche durchgeführt werden. Schon von kleinen, nicht eingesäten Bereichen im Getreideschlag können die Lerchen profitieren. Diese so genannten Lerchenfenster in Mitten der Flächen bieten dem Bodenbrüter auch noch in der zweiten Hälfte der Brutsaison einen geeigneten Neststandort, während das Getreide bereits schon zu dicht und zu hoch gewachsen ist. Außerdem wirkt sich die Getreideeinsaat im doppeltem Reihenabstand sowie der Anbau von extensivem Sommergetreide positiv auf die Lebensbedingungen der Feldlerchen aus. Für die Verbesserung des Nahrungsangebotes können Blühstreifen angelegt werden, die durch ihren Blütenreichtum zahlreiche Insekten anlocken. Weiterhin lässt sich über die Anlage von ungedüngten und ungespritzten Brachestreifen an Ackerrändern das Nahrungsangebot verbessern. Breitere Streifen (>10m) zwischen den Ackerschlägen werden gern auch als Brutplatz angenommen. Darüber hinaus können kleinere Ruderalflächen als Nahrungsgebiet oder zum Brüten von Bedeutung sein und sollten erhalten und gepflegt werden. Die Mahd sollte hier, genau wie auf Brachflächen, an Randstreifen und Gräben jedoch erst nach der Brutzeit ab August erfolgen.


Fördermaßnahmen für Feldvögel im Kreis Gütersloh:

Öko-Regelungen / ECO-Schemes

  • freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • Anlage von Blühflächen und -streifen auf Ackerland nach Bereitstellung nichtproduktiver Flächen
  • Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Anwendung von Landbewirtschaftungsmethoden nach bestimmten Schutzzielen auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten

Agrarumweltmaßnahmen

  • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
  • Anlage mehrjähriger Buntbrachen
  • Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen
  • Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache

Vertragsnaturschutz 

  • Extensive Ackernutzung:

Stehenlassen von Raps- oder Getreidestoppeln - außer Mais

doppelter Saatreihenabstand im Wintergetreide / Sommergetreide

Verzicht von Insektiziden und Rodentiziden

selbstbegrünte Ackerbrache

angesäte Blüh- und Schutzstreifen oder-flächen


Gefährdung und Gefährdungsursachen

Der extrem starke Rückgang der Art hat dazu geführt, dass die Feldlerche in der Roten Liste für NRW als „gefährdet“ aufgeführt wird. Als typischer Kulturfolger ist sie direkt von der Landnutzung des Menschen abhängig. Die heute überwiegend intensiv betriebene Nutzung hat zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der Feldlerche geführt. Die Verlustrate der Gelege ist durch die Häufigkeit der Bearbeitungsgänge (Spritzen, Düngen, Mahd) hoch. Die stark gedüngten Kulturarten können dem Bodenbrüter nur noch für eine begrenzte Zeitspanne als Neststandort dienen, da die Pflanzenbestände schnell zu hoch und zu dicht werden. Durch die heute übliche Vielschnittnutzung mit intensiver Stickstoffdüngung und Zwischensaaten von Weidelgras ist das Grünland nicht mehr als Brutort für die Feldlerche geeignet. Die Zeitabstände zwischen den Mahdterminen sind zu kurz für die Brut und die Aufzucht der Jungen. Zudem ist das Nahrungsangebot stark verringert. Mit der Vergrößerung der Bewirtschaftungseinheiten nimmt die Zahl der blüten- und insektenreichen Saumbiotope und Randstreifen ab. Ferner werden die Insekten anlockenden Ackerwildkräuter durch den Einsatz von Herbiziden unterdrückt.