Uferschnepfe

(Limosa limosa)
Lebensraumansprüche

Die Uferschnepfe ist ein spezialisierter Bewohner von feuchtem, strukturreichem Grünland. Das Nest wird gut versteckt in etwas höherer Vegetation direkt am Boden angelegt. Die Jungen sind Nestflüchter, die sich sofort selbständig ernähren und von den Altvögeln geführt werden. Wesentlich sind blütenreiche Wiesen und Weiden, die ausreichend Insektennahrung bieten. Wichtig sind auch Flachgewässer (Wiesenblänken, Artenschutzgewässer) mit offenen, schlammigen Randbereichen, an denen die Schnepfen nach Würmern stochern können.


Verbreitung im Kreis Gütersloh

Die Uferschnepfe brütet im Kreis Gütersloh aktuell nur noch in einem Gebiet. Im NSG „Versmolder Bruch“ kam die Uferschnepfe bis 1999 jedes Jahr mit 1-3 Brutpaaren vor. Nach 10 Jahren ohne Brutnachweis siedelten sich dort im Jahr 2009 wieder 2 Paare an. Nachfolgend kam es zu einer weiteren Ansiedlung 2010 (1 Paar), aber dann verschwand die Art wieder aus dem Versmolder Feuchtwiesengebiet. Wahrscheinlich geht die Ansiedlung im benachbarten "Füchtorfer Moor" (Kreis Warendorf) 1999 auf die Versmolder Uferschnepfen zurück. Das Vogelschutzgebiet „Rietberger Emsniederung“ beherbergt den einzigen größeren Brutbestand mit jährlich fünf bis acht Paaren. Die wenigen weiteren bekannten Brutgebiete der Art außerhalb von Naturschutzgebieten sind mittlerweile alle verlassen worden (z.B. Niediks Mühle in Verl-Österwiehe, Im Vien bei Verl, Lintel in Rheda-Wiedenbrück).

Hilfsmaßnahmen

Der Erhalt von extensiv bewirtschaftetem Feuchtgrünland und der konsequente Schutz der Brutgebiete sind entscheidend für das Überleben der Uferschnepfe im Kreis Gütersloh. Die Attraktivität von Wiesengebieten kann durch eine Anhebung des Grundwasserstandes und die Anlage von flachen Wiesenblänken gesteigert werden. Die Brutbereiche müssen ruhig gestellt und Störungen, etwa durch Spaziergänger oder das Steigenlassen von Drachen, müssen unterbunden werden.


Fördermaßnahmen für Feldvögel im Kreis Gütersloh:

Öko-Regelungen / ECO-Schemes

  • freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel

Vertragsnaturschutz 

  • naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland

Gefährdung und Gefährdungsursachen

In NRW gehört die Uferschnepfe zu den „vom Aussterben bedrohten“ Arten. Sie gilt als „streng geschützt“ und steht in Art. 4(2) der Vogelschutz-Richtlinie.
Die Gründe für den Rückgang des Bestandes liegen vor allem im Verlust geeigneter Lebensräume. Die intensive Bewirtschaftung des Grünlandes mit frühen Schnittzeitpunkten schon ab Anfang April machen eine erfolgreiche Jungenaufzucht für die Uferschnepfen unmöglich. Reelle Chancen für eine erfolgreiche Brut bestehen nur in geschützten Gebieten mit Bewirtschaftungsauflagen und fachkundiger Betreuung. Problematisch sind Störungen während der Bebrütung des Geleges durch Spaziergänger, Hunde oder sonstige Freizeitaktivitäten.