Wespenbussard

(Pernis apivorus)
Lebensraumansprüche

Der Wespenbussard lebt in abwechslungsreichen, halboffenen Landschaften mit Laub- und Mischwaldbereichen. Er baut seinen Horst auf starke Laubbäume oder Kiefern in 15-20 m Höhe, meist am Rand einer Lichtung oder Schneise. Er nutzt auch gerne die verlassenen Nester anderer Greifvogelarten. Seine Hauptnahrung sind Wespen und Hummeln, deren Bodennester ausgegraben werden. Daneben werden auch Amphibien, Vögel und Kleinsäuger erbeutet. Seien Nahrung sucht er auf offenem Grünland, aber auch auf Waldlichtungen oder an besonnten Böschungen. Die Brut beginnt sehr spät, von Ende Mai bis Mitte Juni.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Der Wespenbussard gehört zu den seltensten Brutvögeln im Kreis Gütersloh. Aus den letzten Jahren liegen nur wenige Brutnachweise oder Hinweise auf Bruten vor, die alle aus dem Ostmünsterland stammen. Bruten sind belegt in Versmold-Loxten, am Rand des NSG „Feuchtwiesen Hörste“, aus Künsebeck (Halle) und aus dem Waldgebiet Patthorst bei Steinhagen. Revierpaare konnten bei Brockhagen-Vennort und in Harsewinkel festgestellt werden.

Hilfsmaßnahmen

Der Erhalt und die Förderung von extensiv genutzten Grünlandbereichen mit besonnten Saumstrukturen sowie abwechslungsreichen Waldrändern und Lichtungen sind Voraussetzung für ein reichhaltiges Angebot an Wespen und anderen Insekten. Zur Brut sind Laub- oder Mischwald mit Altholzbeständen erforderlich. Die Brutplätze müssen vor Störungen geschützt und die Horstbäume erhalten werden.


Fördermaßnahmen für Feldvögel im Kreis Gütersloh:

Öko-Regelungen / ECO-Schemes

  • freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Anwendung von Landbewirtschaftungsmethoden nach bestimmten Schutzzielen auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten


Gefährdung und Gefährdungsursachen

Der Wespenbussard wird in der Roten Liste 2008 für NRW als „stark gefährdet“ eingestuft. Er gilt als „streng geschützt“ und steht in Anh. I der Vogelschutz-Richtlinie.
Der Verlust von insektenreichen Nahrungsflächen und lichten Laubwäldern, sowie strukturreichen Waldrändern und Saumstrukturen sind als Hauptgefährdungsursachen anzusehen. Aber auch die Entnahme von Horstbäumen und die Störungen an den Brutplätzen wirken sich negativ aus.