Uhu

(Bubo bubo)
Lebensraumansprüche

Der Uhu besiedelt bevorzugt den Mittelgebirgsraum, kommt aber im Ostmünsterland auch in einer abwechslungsreichen, mit Waldbereichen durchsetzten Parklandschaft vor. Als Nistplätze werden meist Felswände in Steinbrüchen gewählt, es kommen aber auch Bruten in alten Greifvogelhorsten, an Gebäuden oder sogar am Boden vor. Für die Nahrungssuche werden Waldränder, Schneisen und landwirtschaftlich genutzte Flächen aufgesucht. Die häufigsten Nahrungstiere sind bei uns Ringeltauben und Rabenkrähen, aber auch Ratten und andere Kleinsäuger sowie Igel werden erbeutet.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Nachdem der Uhu um ca. 1900 in Westfalen ausgerottet war, wurde er mit Hilfe von Wiederbesiedlungsprojekten in den 1970er Jahren wieder angesiedelt. Im Kreis Gütersloh hat sich der Uhu im Bereich des Teutoburger Waldes erfolgreich vermehrt. Die Brutplätze liegen zwischen der Stadtgrenze von Bielefeld und Borgholzhausen entlang der Höhenzüge. Es liegen auch Nachweise aus den großen Waldgebieten am Rand des Ostmünsterlandes vor (Patthorst, Tatenhauser Wald), aber in der übrigen Region fehlen bislang Brutnachweise. Einzelbeobachtungen (auch Totfunde an Stromleitungen etc.) liegen u.a. aus Werther und Harsewinkel sowie den Naturschutzgebieten Feuchtwiesen Hörste (Halle), Salzenteichsheide (Borgholzhausen/Versmold) und Rietberger Emsniederung (Rietberg) vor.

Hilfsmaßnahmen

Gefährliche Strommasten, vor allem Mittelspannungsleitungen, müssen abgesichert werden. Jeder Fund von toten Vögeln unter Strommasten sollte an die Biologische Station gemeldet werden. Störungen an den Nistplätzen durch Freizeitaktivitäten wie Klettern, Fossilien sammeln oder Grillpartys müssen unterbunden werden. Auch Jagdansitze sollten nicht in direkter Umgebung des Bruthorstes aufgebaut werden.
Bekannte Brutplätze, die z.T. auch in noch aktiven Steinbrüchen liegen, müssen gesichert werden. Der Uhu benötigt aufgrund seiner großen Spannweite einen freien Anflug an den Nistplatz. Wenn die Gefahr besteht, dass der Brutplatz zuwächst, sollten Gehölze behutsam zurückgeschnitten werden.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Der Uhu wird in der Roten Liste 2008 für NRW nur noch in der „Vorwarnliste“ eingestuft, da der Bestand landesweit zugenommen hat. Er gilt als „streng geschützt“ und steht in Anh. I der Vogelschutz-Richtlinie.
Die größte Gefährdung für den Uhu geht von unzureichend geschützten Stromleitungen und –masten aus. Stacheldrahtzäune und vor allem Störungen an den Nistplätzen sind weitere Gefährdungsursachen. In aktiven Steinbrüchen wurden u.a. Nistplätze im Zuge der Abbaumaßnahmen vernichtet. Aber auch die Zerschneidung und Entwertung seines Lebensraumes z. B. durch Straßenbau, Gewerbegebiete oder andere Baumaßnahmen kann sich negativ auswirken.