Turmfalke

(Falco tinnunculus)
Lebensraumansprüche

Der Turmfalke brütet in der Naturlandschaft bevorzugt in Felsnischen und kleine Höhlen in Felswänden oder in alten Krähennester auf Bäumen. Als Kulturfolger brütet die Art bei uns vorwiegend in Steinbrüchen und Gebäuden (Hochhäuser, Scheunen, Kirchtürme), es werden aber auch spezielle Nistkästen angenommen. Als Revier nutzt er offene, strukturreiche Kulturlandschaften. Der Turmfalke kommt auch in großen Städten vor, wo Industriebrachen, Ruderalbiotope und Parkanlagen als Nahrungsgebiete genutzt werden. Geschlossene Waldgebiete meidet er hingegen. Seine Hauptbeute sind Mäuse, die er auf Flächen mit niedriger oder lückiger Vegetation, wie Äcker, Grünland oder Brachen findet. Dabei steht er oft im „Rüttelflug“ über der Fläche, um dann auf eine Maus hinab zu stürzen.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Der Turmfalke ist im Kreis Gütersloh weit verbreitet und in allen Naturräumen anzutreffen. Lediglich in den geschlossenen Waldgebieten (Teutoburger Wald) findet er keine geeigneten Lebensbedingungen. Intensivere Erfassungen im Nordteil des Kreises weisen auf eine fast flächendeckende Besiedlung hin. Aus dem übrigen Kreisgebiet liegen nur vereinzelte Meldungen vor, die Datenlage muss hier noch verbessert werden.

Hilfsmaßnahmen

Besonders wichtig ist die Verbesserung des Nahrungsangebotes an Kleinsäugern durch eine Förderung von extensiv genutztem Grünland, Brachen sowie gliedernden Landschaftselementen, wie Feldrainen, Hecken und Wegsäumen. Eine wichtige Schutzmaßnahme ist der Erhalt der Brutplätze. Durch das Anbringen von Nisthilfen an frei stehenden Gehöften, aber auch höheren Gebäuden (z.B: Kirchen, Industriegebäude) in Siedlungslagen können neue Brutbereiche für den Turmfalken erschlossen werden.


Fördermaßnahmen für Feldvögel im Kreis Gütersloh:

Öko-Regelungen / ECO-Schemes

  • freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • Anlage von Blühflächen und -streifen auf Ackerland nach Bereitstellung nichtproduktiver Flächen
  • Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Anwendung von Landbewirtschaftungsmethoden nach bestimmten Schutzzielen auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten

Agrarumweltmaßnahmen

  • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
  • Anlage mehrjähriger Buntbrachen
  • Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen
  • naturschutzgerechte Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen

Vertragsnaturschutz 

  • Extensive Ackernutzung:

Verzicht von Insektiziden und Rodentiziden

selbstbegrünte Ackerbrache

angesäte Blüh- und Schutzstreifen oder-flächen

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Der Turmfalke hat in NRW eine langfristige Abnahme zu verzeichnen und wurde daher von bisher „ungefährdet“ (Rote Liste 1997) jetzt in die „Vorwarnliste“ aufgenommen (Rote Liste 2008). Er gilt als „streng geschützt“.
Die Hauptgefährdungsursache liegt in der Intensivierung der Landnutzung, die zu einer Abnahme geeigneter Nahrungsflächen mit ausreichendem Kleinsäugerbestand führt. Eine weitere Gefährdungsursache ist der Verlust geeigneter Brutplätze an Gebäuden aufgrund von Sanierungsmaßnahmen an Dächern und Fassaden.