Teichrohrsänger

(Acrocephalus scirpaceus)
Lebensraumansprüche

Der Teichrohrsänger ist ein spezialisierter Schilfbewohner. Damit ist er auf die Röhrichtbestände an Seen, Teichen, Fließgewässern oder Sümpfen angewiesen. Aber auch schilfgesäumte Gräben oder naturnahe Abgrabungsgewässer nutzt er als Lebensraum. Als Zugvogel, der in Afrika überwintert, ist der Teichrohrsänger nur von Mitte April bis August bei uns anzutreffen.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Aufgrund der engen Bindung an Schilfröhrichte kommt der Teichrohrsänger nur lokal vor. Die größte und stabilste Population mit über 40 Brutpaaren beherbergt das NSG „Rietberger Fischteiche“. An verschilften Teichen, Blänken und Gräben in den Feuchtwiesenschutzgebieten siedelt sich die Art mit einzelnen Paaren an (z.B. Versmolder Bruch, Am Lichtebach, Rietberger Emsniederung, Erlenbruch und Schlosswiesen Rheda). Auch an Abgrabungsgewässern die naturnahe Bereiche mit Schilfbeständen aufweisen ist der Teichrohrsänger zu finden (NSG Am Sundern, Baggersee Greffener Mark, Sandforther See, usw.). Selbst an intensiv genutzten Angelteichen können einzelne, singende Männchen angetroffen werden, sofern Schilfbereiche vorhanden sind.

Hilfsmaßnahmen

Die wichtigste Maßnahme ist der Erhalt und Schutz von schilfbewachsenen Uferzonen an den Gewässern. Diese sollten möglichst störungsarm gehalten werden. Im Kreis Gütersloh werden nahezu alle Baggerseen nach der Abgrabungsphase an Angelvereine verpachtet. Hier sind unbedingt Sperrungen von Uferbereichen nötig, an denen sich ungestörte Schilfzonen entwickeln können. In Genehmigungsverfahren von Nassabgrabungen muss zumindest für einen Teil der Gewässer die Schaffung von ausgedehnten Flachwasserzonen sowie ein Verbot von Nachnutzungen festgeschrieben werden.


Gefährdung und Gefährdungsursachen

Der Teichrohrsänger wird für NRW als „nicht gefährdet“ eingestuft, da die Brutpopulation in den letzten Jahren aufgrund von Naturschutzmaßnahmen gebietsweise zugenommen hat. Er gilt als „besonders geschützt“ und steht in Art.4 (2) der Vogelschutz-Richtlinie.
Die Hauptgefährdungsursache ist der Verlust von Schilfröhrichten durch Verbuschung, Uferverbau oder eine zu intensive Unterhaltung von Uferbereichen. Auch die Veränderung des Wasserhaushaltes durch Grundwasserabsenkung (Drainierung, Grabenvertiefung) in Feuchtgebieten hat einen negativen Einfluss auf die Schilfbestände. Zu häufige Störungen im Bereich der Röhrichte (z.B. durch Angler oder Badegäste) machen diese als Brutplätze ungeeignet.