Sumpfhornklee-Widderchen

(Zygaena trifolii)
Lebensraumansprüche

Das Sumpfhornklee-Widderchen, in der Literatur als Leitart für Feuchthabitate (Feuchtwiesen, Moore, Auen) genannt, kann wie beispielsweise im Rheinland auch sonnenexponierte Trockenrasen besiedeln. Dies lässt sich für die Trockenrasen im Bereich Bielefeld ebenfalls bestätigen. Als Hauptfutterpflanze der Raupen ist der Sumpfhornklee (Lotus uliginosus) zu nennen. Laut Literatur wird jedoch auch der auf Trockenstandorten wachsende Gemeine Hornklee (L. corniculatus) angenommen.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Das Verbreitungsbild dieser Art ist lokal begrenzt und es liegen nur wenige Fundmeldungen vor. Im Kreis Gütersloh ist die Art bislang in drei von neun Feuchtwiesenschutzgebieten (NSGs „Am Ruthebach, Laibach, Loddenbach, Nordbruch und Bergwiesen“, „Vennheide“ und „Versmolder Bruch“) nachgewiesen.

Hilfsmaßnahmen

Aufgrund seines standorttreuen Verhaltens, geringer Dispersionsdynamik und eines geringen Biotopgrößenbedarfes, kann der Art auch auf kleinen Teilflächen durch gezielte Maßnahmen geholfen werden. Zur Hauptflugzeit (meist die ersten beiden Juliwochen, in manchen Jahren auch früher) sollte auf keinen Fall gemäht werden. Bereiche mit den genannten Raupenfutterpflanzen sollten erhalten bleiben. Die erwachsenen Tiere saugen gern an Flockenblumen (Centaurea spec.), Teufelsabbiß (Succisa pratensis) oder anderen lila gefärbten Pflanzen. Auch solche Teilbereiche sollten nicht gemäht werden.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Die Art ist landesweit auf der Roten Liste (LÖBF 1999) als gefährdet eingestuft. Gefährdungsursachen sind die Trockenlegung von Feuchtgebieten, Aufforstungen sowie intensive Grünlandnutzung (zu häufige Mahd und falscher Mahdzeitpunkt).