Braunstieliger Streifenfarn

(Asplenium trichomanes)
Lebensraumansprüche

Der Braunstielige Streifenfarn ist ursprünglich ein Felsbewohner, der an den Bruchsteinmauern der Bauernhöfe und Friedhöfe einen idealen Ersatzlebensraum gefunden hat und sich dadurch weit über seine natürlichen Vorkommen hinaus ausbreiten konnte. Er ist in unserer Kulturlandschaft auf Mauern angewiesen, die mit Kalkmörtel verfugt sind.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Der Braunstielige Streifenfarn besitzt seinen Verbreitungsschwerpunkt im Ravensberger Hügelland und Teutoburger Wald sowie in den angrenzenden Bereichen des Ostmünsterlandes (Borgholzhausen, Halle, Steinhagen), wo er jedoch auch nur sehr zerstreut vorkommt. Außerhalb dieses Gebietes weist die Art nur vereinzelte, weit voneinander entfernte Fundorte auf.

Hilfsmaßnahmen

Alte Bruchsteinmauern an Bauernhöfen und in Dörfern müssen mit ihrem Bewuchs an typischen Mauerfarnen erhalten werden. Sie sollten als Kulturdenkmal auch einen rechtlichen Schutzstatus bekommen. Um sie vor allmählichem Verfall zu bewahren, ist eine regelmäßige Ausbesserung von Schäden erforderlich.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Der Braunstielige Streifenfarn ist in der Roten Liste NRW für die Westfälische Bucht als "gefährdet", für das Weserbergland dagegen als "ungefährdet" eingestuft. Auch für den Kreis Gütersloh ist die Art angesichts der sehr zerstreuten Fundorte als gefährdet anzusehen. In den vergangenen Jahrzehnten sind viele Standorte des Streifenfarns durch den Abriß von Bruchsteinmauern verlorengegangen. Aus Ignoranz und falscher Ordnungsliebe werden zudem auch heute noch immer wieder alte Bruchsteinmauern von ihrem prächtigen Farnbewuchs "gesäubert" oder durch sterile Betonmauern ersetzt.