Fransenfledermaus

(Myotis nattereri)
Lebensraumansprüche

Die Fransenfledermaus lebt in nahezu allen Waldtypen, aber auch in der halboffenen Landschaft mit nur lockerem Hecken- und Baumbestand (Parks, Obstwiesen). Offenland wird nur zur Jagd genutzt. Die Sommerquartiere befinden sich hauptsächlich in Baumhöhlen, aber auch Fledermauskästen werden gerne angenommen. Die Fransenfledermaus nutzt auch halboffene Viehställe, Garagen oder Scheunen, wo sie dann in Kleinsthöhlen, wie z.B. Zapflöchern von Balken anzutreffen ist. Die Winterquartiere sind in Felsspalten, Kellern, Höhlen oder Stollen zu finden.



Verhalten und Fortpflanzung:
Wochenstubenzeit: Mai - August, Geburt: Juni - Juli, 1-2 Jungtiere, Ausflug der Jungtiere aus dem Quartier: mit 4 Wochen

Sonstige Ansprüche: Die Jagd nach zumeist nichtfliegenden Gliedertieren findet in strukturierten, halboffenen Gärten, Parks sowie in durch Hecken und Baumgruppen gegliedertem Grünland statt. Regelmäßig werden Fransenfledermäuse bei der Jagd in Viehställen beobachtet.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Dort wo noch Bauernhöfe mit traditioneller Viehhaltung vorhanden sind, ist auch die Fransenfledermaus regelmäßig im Kreis Gütersloh anzutreffen.
Sie wurde u.a. in Winterquartieren in Borgholzhausen, Halle und Harsewinkel nachgewiesen

Hilfsmaßnahmen

  • Erhalt nahrungsreicher Lebensräume: Für die Fransenfledermaus ist der Erhalt von unterholzreichen Laub- und Mischwäldern mit hohem Alt- und Totholzanteil von großer Bedeutung.

  • Quartierräume müssen erhalten und neu geschaffen werden: In Gebäuden sollten Versteckmöglichkeiten nicht verschlossen sowie Einflugmöglichkeiten in Kuhställe und Dachböden erhalten oder neu geschaffen werden. Das Anbringen von Fledermauskästen schafft übergangsweise ein Angebot an geeigneten Quartieren. Unterirdische Winterquartiere in Stollen, Höhlen und Kellern sollten nicht verschlossen, aber durch Fledermausgitter vor Störungen geschützt werden.

  • Auch für die Fransenfledermaus gilt, dass ein Verzicht von Holzschutzmitteln, Pestiziden und sonstigen Umweltgiften von großem Vorteil ist.

  • Aufhängen von Nistkästen: Fransenfledermäuse nehmen Nistkästen gerne an. Es werden sowohl Flachkästen, als auch Hohlsteine angenommen. Beim Aufhängen ist zu beachten, dass die Einflugöffnung passend ist (flachoval, 30 x 25 mm), >15 mm beim Spalt.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

§§ streng geschützte Art; FFH-RL Anhang IV; Rote Liste NRW (2011) „nicht gefährdet“


Gefährdung durch:

  • Verlust des Sommerlebensraumes und der Quartiere durch Zerstörung von alten Laub- und Mischwäldern mit starken Alt- und Totholzbeständen

  • Verlust der Gebäudequartiere in Kuhställen durch Aufgabe der Viehhaltung oder durch Beseitigung der Einflugmög­lichkeiten und der Verstecke sowie durch Schließung von Dachböden

  • Verlust der Nahrungsflächen durch Intensivierung der Landnutzung

  • Zerschneidung der Lebensräume

  • Verluste durch Kollisionen mit Fahrzeugen

  • Störungen im Winterquartier