Kleiner Abendsegler

(Nyctalus leisleri)
Lebensraumansprüche

Der Lebensraum des Kleinen Abendseglers umfasst vor allem Laubwälder mit hohem Altholzbestand, seltener ist er in Streuobstwiesen und Parks zu finden. Die Jagdgebiete liegen in Wäldern und deren Randbereichen, seltener auch auf Viehweiden. Die Quartiere befinden sich in Specht- und Fäulnishöhlen, in überwucherten Spalten und in ausgefaulten Astlöchern von Bäumen, wobei der Kleine Abendsegler Eichen und Buchen bevorzugt. Es werden Baumhöhlen in jeder Höhe bis zur Krone bezogen. Ersatzweise werden Fledermauskästen angenommen. Selten findet man den Kleinen Abendsegler in Dachräumen von Gebäuden. Die Überwinterungsquartiere liegen zumeist in Baumhöhlen, aber auch in Gebäuden und nur sehr selten in Felsspalten.


Verhalten und Fortpflanzung: Paarung: Juli - September, Wochenstubenzeit: Mai - August, Geburt: Juni, 1-2 Jungtiere, Ausflug der Jungtiere aus dem Quartier: mit 4 Wochen

Sonstige Ansprüche: Die Jagd nach zumeist Nachtfaltern findet oft im Wald entlang von Waldwegen oder Schneisen statt.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

In NRW selten, lokal leichte Zunahme in Westfalen; im Kreis Gütersloh sind vereinzelt Quartiere bekannt. Neue Nachweise gelangen Im FFH-Gebiet Feuchtwiesen Hörste und im Versmolder Bruch.

Hilfsmaßnahmen

  • Erhalt bestehender Quartiere und Lebensräume: Um den Kleinabendsegler zu schützen, sollten reich strukturierte und unzerschnittene Laub- und Mischwälder mit einem hohen Anteil an Alt- und Totholz gepflegt werden. Da der Kleine Abendsegler aber auch Gebäude bezieht, sollten bei Sanierungen die Dachböden frei zugänglich bleiben und nicht alle Spalten und Löcher verschlossen werden. Ein geeigneter Ersatz zu natürlichen Baumhöhlen, können Fledermauskästen darstellen.

  • Aufhängen von Nistkästen: Kleine Abendsegler nehmen gern Nistkästen an. Es können sowohl Flachkästen, als auch Hohlsteine angeboten werden. Beim Aufhängen ist zu beachten, dass die Einflugöffnung groß genug ist (> 26mm beim Rundloch bzw. >15 mm beim Spalt).

  • Keine Windkraftanlagen im Bereich von bekannten Wochenstuben oder Überwinterungsplätzen.

  • Förderung einer extensiven, naturverträglichen Landwirtschaft.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

§§ streng geschützt; FFH-RL Anhang IV; Rote Liste NRW (2011) V (Vorwarnliste);


Gefährdung durch:

  • Verlust des Sommerlebensraumes und der Quartiere durch Entfernung von Alt- oder Totholzbeständen

  • Verlust der Gebäudequartiere durch Sanierungen

  • Zerschneidung der Lebensräume und Flugrouten durch Siedlungs- und Straßenbau;
    Tod durch Windkraftanlagen (Todschlag, Barotrauma)