Große Bartfledermaus

(Myotis brandtii)
Lebensraumansprüche

Die Große Bartfledermaus, auch Brandtfledermaus genannt (siehe wissenschaftlicher Name), lebt in Laub- und Mischwald, feuchte Au- und Bruchwälder mit angrenzenden Feuchtgebieten werden dabei bevorzugt besiedelt. Daneben kommt die Art auch in der strukturreichen, nicht zu intensiv genutzten Kulturlandschaft vor, wo die Jagdgebiete entlang von Feldgehölzen, Gewässerrändern und Hecken liegen. Die Sommerquartiere befinden sich in Baumhöhlen, hinter abstehender Rinde und in Fledermauskästen. Es werden auch Quartiere in Gebäuden bezogen, vor allem wenn diese in der Nähe von Waldrändern oder Feldgehölzen stehen. Die Winterquartiere befinden sich in Höhlen, Stollen oder Kellern.



Verhalten und Fortpflanzung:
Wochenstubenzeit: Mai - Juli, Geburt: Juni, 1 Jungtier, Ausflug der Jungtiere aus dem Quartier: mit 4 Wochen

Sonstige Ansprüche: Die Jagd nach Schmetterlingen, Spinnen, Fliegen und Mücken erfolgt vorwiegend innerhalb lichter Wälder oder entlang der Ufervegetation von Gewässern.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Obwohl die Hauptverbreitung der Großen Bartfledermaus für NRW im östlichen Westfalen liegt, gibt es kaum Nachweise aus dem Kreis Gütersloh.

Hilfsmaßnahmen

  • Erhalt bestehender Quartiere: Die Brandtfledermaus ist, wie alle Fledermäuse die Gebäudequartiere beziehen davon abhängig, dass bei Sanierungen Fugen und Spalten erhalten bleiben und Dachböden geöffnet werden. Der Erhalt bzw. die Schaffung von Einflugmöglichkeiten in Stollen, Keller und Gewölbe für Fledermäuse und die Sicherung vor unbefugtem Zutritt sind wichtig.

  • Au- und Bruchwäldern mit hohem Altholzanteil sowie Feuchtgebiete mit Gehölz- und Gewässerstrukturen müssen erhalten und gefördert werden.

  • Das Aufhängen von Nistkästen kann eine gute Ausgleichsmaßnahme für den Verlust von natürlichen Quartieren sein, da Brandtfledermäuse gerne Nisthöhlen annehmen.
    Es können sowohl Flachkästen, als auch Hohlsteine angeboten werden. Bei den Kästen ist zu beachten, dass das Einflugöffnung die passende Größe hat (> 26mm beim Rundloch bzw. >15 mm beim Spalt).

Gefährdung und Gefährdungsursachen

§§ streng geschützt; FFH-RL Anhang IV; Rote Liste NRW (2011) „stark gefährdet“ 


Gefährdung durch:

  • Lebensraum- und Quartierverluste durch Einschlag von Alt- und Totholz

  • Verluste der Gebäudequartiere durch Sanierung, Schließung von Dachböden sowie Löchern und Spalten

  • Zerschneidung der Lebensräume

  • Vergiftung durch Holzschutzmittel in den Wochenstuben

  • Verlust der Nahrungsflächen im Wald und strukturierten Offenland

  • Verlust der Winterquartiere durch Verschließung, Störungen der Winterruhe durch Freizeitnutzung