Wasserfledermaus

(Myotis daubentonii)
Lebensraumansprüche

Die Wasserfledermaus benötigt eine vielgestaltige, strukturreiche Landschaft, die Laub- und Mischwald sowie Gewässer aufweisen muss. Wie der Name schon andeutet, jagen Wasserfledermäuse gerne über offenen Wasserflächen. Man kann sie aber auch jagend in Wälder, Parks oder Streuobstwiesen antreffen. Die Jagdgebiete können dabei mehrere Kilometer von den Quartieren entfernt liegen. Die Wochenstuben befinden sich überwiegend in Auwäldern oder gewässernahen Gehölzstreifen und werden zumeist in Stammanrissen, Fäulnis- und Spechthöhlen von Bäumen oder in Fledermauskästen angelegt. Seltener findet man sie auch in - von Gewässern weiter entfernten - Wäldern oder in Siedlungen in Gewölbe- oder Brückenspalten oder in Gebäuden. Die Winterquartiere befinden sich überwiegend in großen Höhlen, Stollen oder Brunnen, wobei Wasserfledermäuse eine hohe Quartiertreue zeigen.


Verhalten und Fortpflanzung: Wochenstubenzeit: Mai - August, Geburt: Juni, meist 1 Jungtier, Ausflug der Jungtiere aus dem Quartier: nach 4 - 6 Wochen

Sonstige Ansprüche: Die Nahrungssuche findet vornehmlich an Gewässern statt. Die Wasserfledermaus greift dabei Insekten mit ihren Hinterfüßen von der Wasseroberfläche und verzehrt sie danach im Flug.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Die Wasserfledermaus kann im Kreis Gütersloh an nahezu allen größeren Stillgewässern mit offenen Wasserflächen beobachtet werden. Auch die Gräften von Schloss Tatenhausen oder Schloss Rheda sind beliebte Jagdreviere. Wochenstuben sind aus dem Kreis Gütersloh bisher nicht bekannt.

Hilfsmaßnahmen

  • Erhalt und Entwicklung von Alt- und Todholzbeständen in Gewässernähe

  • Übergangsweise Anbringung von Fledermausflachkästen

  • Kontrolle potentieller Quartierbäume vor Baumfällungen

  • Erhalt insektenreicher Gewässerbereiche mit guter Wasserqualität

  • Schaffung von Grünbrücken an stark befahrenen Verkehrswegen

  • Erhalt unterirdischer Quartiere, Installation einbruchssicherer Zugangsbeschränkungen für den Menschen mit Einflugöffnungen

  • Vermeidung von Störungen an den Quartieren durch Touristenlenkungen und einer Förderung von struktureicher Landschaftsräume

  • Verbesserung der Winterquartiere (Bunker, Gewölbe, Brunnen) durch Bohrlöcher, Installation von Hohlblocksteinen und Flachkästen in höhlenarmen Gebieten.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

§§ streng geschützt; FFH-RL Anhang IV; Rote Liste NRW (2011) G „Gefährdung anzunehmen“  Im Gegensatz zu den positiven Bestandsentwicklungen anderer Fledermausarten scheinen die Bestände der Art zu stagnieren bzw. sind leicht rückläufig.

Gefährdet durch:

  • Zerstörung der Winterquartiere durch Verschluß unterirdischer Stollen, Gewölbe, Brunnen und Tunneln bzw. durch die Entfernung von Spalten und Nischen

  • Verlust von Alt- und Todholzbeständen in Gewässernähe

  • Verlust oder Entwertung von Nahrungsgründen (Still- oder Fließgewässer) durch bauliche Maßnahmen oder landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzung unmittelbar bis in den Uferbereich

  • Künstliche Lichtquellen in Gewässernähe - die Art meidet beleuchtete Gewässerabschnitte

  • Durch niedrige Flughöhe erhöhtes Risiko durch Kollisionen mit Fahrzeugen