Feuchtgrünland

Charakterisierung

Feuchtgrünland im Ravensberger Hügelland
Im Ravensberger Hügelland sind Feuchtwiesen von den Standortbedingungen her auf die meist schmalen Siektäler der Bachsysteme beschränkt. Ein gutes Beispiel hierfür ist das umfangreiche „Warmenau-System“.

Da in den letzten Jahrzehnten der größte Teil der Sieke entweder zu Acker umgebrochen oder infolge von Aufdüngung zu artenarmen Fettwiesen und -weiden degradiert wurde, sind die wenigen verbliebenen mageren Grünlandparzellen unbedingt durch eine Beibehaltung der bisherigen extensiven Bewirtschaftung in ihrem hohen ökologischen Wert zu erhalten.

Feuchtgrünland im Ostmünsterland
Die Feuchtwiesen im „Tiefland“ des Kreises Gütersloh stellen Ersatzgesellschaften der einst ausgedehnten Auen- und Niederungswälder dar. Als charakteristische Elemente der grünlandgeprägten Kulturlandschaft sind sie von hoher Bedeutung für die Feuchtwiesen-Lebensgemeinschaft , aber auch für den Erlebniswert der Landschaft.

Innerhalb der letzten Jahrzehnte ist im Kreis Gütersloh das früher weit verbreitete Feuchtgrünland im Zuge der Intensivierung der Landwirtschaft fast überall verloren gegangen. Größere zusammenhängende Bereiche finden sich heute praktisch nur noch in den Feuchtwiesen-Schutzgebieten, wo das Grünland per Verordnung vor dem Umbruch zu Ackerland geschützt ist. Die Aufdüngung vieler Grünlandparzellen hat allerdings auch hier zu einem großflächigen Verlust artenreicher Pflanzenbestände geführt.

Typische Floren-Vertreter

Feuchtwiesen bieten über das Jahr gesehen wechselnd farbenfrohe Aspekte. So sorgt, sobald an den ersten milden Frühlingstagen die Sonne die obere Bodenschicht erwärmt, die Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris) für die ersten kräftigen Farbtupfer. Bald darauf überzieht das Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis) die Feuchtwiesen mit einem zart-violetten Schleier, weitere zwei Wochen später tauchen die Blüten der Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi) das Grünland in ein kräftiges Rosa. Im Spätsommer setzt an den Gräben der Teufelsabbiß (Succisa pratensis) mit seinen prächtigen blau-violetten Blütenständen letzte Akzente.

Zu den charakteristischen Pflanzenarten der Feuchtwiesen gehören ferner das kräftig gelb blühende Wasser-Greiskraut (Senecio aquaticus agg.) und das sehr selten gewordene Breitblättrige Knabenkraut (Dactylorhiza majalis), eine auffällig weinrot und hübsch blühende Orchideenart. Bevorzugt an den Gräben in der Feuchtwiesenlandschaft finden sich gefährdete Arten wie die Bach-Nelkenwurz (Geum rivale) und das Sumpf-Blutauge (Potentilla palustris).

Typische Faunen-Vertreter

Die „Wiesenvögel“ stellen innerhalb der Tierwelt der Feuchtwiesen sicherlich die bekannteste Artengruppe dar. Als Charakterarten sind der Kiebitz (Vanellus vanellus) und der Große Brachvogel (Numenius arquata), der durch seine markanten Revierflüge im Frühjahr das Geschehen optisch dominiert, anzusehen. Die Uferschnepfe (Limosa limosa) und die Bekassine (Gallinago gallinago), die wegen ihres meckernden Rufes im Volksmund auch „Himmelsziege“ genannt wird, sind ebenso wie der Wiesenpieper (Anthus pratensis) bereits extrem selten geworden und kommen nur noch in wenigen Gebieten vor.

Auch unter den Insekten gibt es etliche auf Feuchtwiesen spezialisierte Arten. Bei der Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) und dem Sumpf-Grashüpfer (Chorthippus montanus) weist der Name ebenso wie beim Sumpfhornklee-Widderchen (Zygaena trifolii), einer attraktiven, farbenprächtigen Schmetterlingsart, bereits auf den bevorzugten Lebensraum hin. Die „Wiesenblänken“, sehr flache und im Sommer meist trocken fallende, natürlich entstandene oder künstlich angelegte Gewässer, stellen für seltene Libellenarten wie die Südliche Binsenjungfer (Lestes barbarus) oder die Glänzende Binsenjungfer (Lestes dryas) wichtige Fortpflanzungsgewässer dar.

Gefährdung und Schutzmaßnahmen

Im Rahmen des Feuchtwiesenschutzprogrammes NRW wurden im Kreis Gütersloh größere zusammenhängende Feuchtgrünlandkomplexe unter Schutz gestellt. Nach wie vor vordringlich ist aber auch, noch bestehende Feuchtwiesen außerhalb der Schutzgebiete zu erhalten. Denn auf etlichen dieser Feuchtwiesenflächen findet durch Intensivierung der Nutzung (starke Düngung, hoher Viehbesatz) eine ökologische Entwertung des Grünlandes statt oder es gehen wertvolle Feuchtwiesenbereiche durch Umbruch sowie die Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten verloren. Neben der Nutzungsintensivierung ist aber auch die Nutzungsaufgabe und das daraus folgende Brachfallen des Grünlandes als Gefährdungsursache anzuführen, denn Feuchtwiesen sind nur durch eine regelmäßige Bewirtschaftung zu erhalten.

Bei den Schutzmaßnahmen muß eine regelmäßige Bewirtschaftung der Flächen unter extensiven Bedingungen, d.h. eine ein- bis zweischürige Mahd mit späten Schnitt-Terminen oder eine Beweidung mit niedrigem Viehbesatz bei gleichzeitigem Verzicht oder einer Reduzierung der Düngung, im Vordergrund stehen. Gerade im Bereich des Feuchtwiesenschutzes sind entsprechende Angebote (Bewirtschaftungspakete) für Besitzer bzw. Pächter der Flächen schon seit längerem vorhanden und auch von zahlreichen Landwirten angenommen worden. Der Anteil der Flächen mit extensiver Bewirtschaftung sollte in den Naturschutzgebieten und auch außerhalb jedoch noch deutlich erhöht werden. Um die Bestandsrückgänge bei einigen Pflanzen- und Tierarten aufzufangen, müßte in geeigneten Bereichen (Flächenkomplexe in Landeseigentum) zudem eine Wiedervernässung eingeleitet werden.

Speziell im Ravensberger Hügelland ist die Wiederherstellung zusammenhängenden Feuchtgrünlandes innerhalb der Siektäler durch Rückumwandlung von Äckern zu betreiben.