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Das Artenschutzkonzept für den Kreis Gütersloh ist durch zwei Schwerpunkte gekennzeichnet, die als informeller Teil und praxisorientierter Teil (Maßnahmen-Konzept) charakterisiert werden können.
Der informelle Teil hat im Kern die Funktion, ökologische Zusammenhänge und Fakten zu vermitteln. Über die Beschreibung und Charakterisierung der im Kreisgebiet vorkommenden schützenswerten Lebensräume wird ein Überblick unter Berücksichtigung der naturräumlichen Bedingungen gegeben. Für jeden Lebensraum werden typische Pflanzen- und Tierarten vorgestellt und auf die Gefährdung und Schutzmaßnahmen hingewiesen.
Zudem sind für ausgewählte Pflanzen- und Tierarten Arten-Steckbriefe erstellt worden, die detaillierte Angaben zu den Lebensraumansprüchen, zur Gefährdung und Gefährdungsursachen und Hilfsmaßnahmen enthalten. Die aktuelle und z.T. auch historische Verbreitung im Kreis Gütersloh wird im Text beschrieben und anhand einer Raster-Karte dargestellt.
Der informative Teil des Artenschutzkonzeptes enthält sowohl in den Abschnitten über die Lebensräume als auch in den Arten-Steckbriefen eine Fülle von Hinweisen auf Schutz- bzw. Hilfsmaßnahmen. Das praxisorientierte Maßnahmenkonzept stellt eine Synopsis der Maßnahmenvorschläge, die für verschiedene Arten und Lebensräume z.T. auch identisch sein können, dar.
Besonders im Bereich der gesetzlich verankerten Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, die im Rahmen von Eingriffen in die Landschaft festgesetzt werden, bietet sich eine gute Möglichkeit, um durch gezielte Maßnahmen den Arten- und Biotopschutz voran zu bringen. Die Umsetzung der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen findet in der Regel lokal auf Ebene der Gemeinden und Städte statt. Das Artenschutzkonzept gibt einen Überblick über das ganze Kreisgebiet, enthält aber gleichzeitig Informationen über regionale Besonderheiten wie das Vorkommen oder Fehlen bestimmter Arten oder Lebensräume. Im Idealfall lassen sich damit Maßnahmen aufeinander abstimmen und gezielt einsetzen sowie lokal vorhandene Natur-Potentiale konsequent fördern.
Fördermöglichkeiten beim Kreis Gütersloh
Es gibt eine Reihe von Förderprogrammen von Agrarumwelt- und Naturschutzmaßnahmen, die eine finanzielle Unterstützung bei der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen und vielen weiteren Maßnahmen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege bieten.
Ansprechpartner beim Kreis Gütersloh: Fax: 05241 / 85 - 2760, Tel.: 05241 / 85 + Durchwahl
Frau Pagenkemper | Bereich Landschaftsplan Osning
Durchwahl 2717, Mail: Annette.Pagenkemper@gt-net.de | Herr Bierbaum | Nordwestliches Kreisgebiet
Durchwahl 2712, Mail: Thomas.Bierbaum@gt-net.de | Herr Bröskamp | Südöstliches Kreisgebiet
Durchwahl 2713, Mail: Hans-Martin.Broeskamp@gt-net.de |
Ferner arbeitet der Kreis Gütersloh mit einem Landwirt als Betreuer für die Extensivierung von Grünland zusammen, der auch nach Dienstschluss der Kreisverwaltung erreichbar ist:Herr Venker-Metarp | gesamtes Kreisgebiet Fax: 05248 / 82 1154, Tel.: 05248 / 1084, Mail: Hof-Venker@t-online.de |
MaßnahmenkatalogDie Erstellung des Maßnahmen-Kataloges dient dazu, die punktuell in den Texten erwähnten Hilfs- und Schutzmaßnahmen unter sogenannten Maßnahmen-Bereichen zusammenzufassen und den Bezug zu den jeweiligen Schutzgegenständen zu verdeutlichen. Die Zielsetzung der Maßnahmen wird unter der Rubrik Anmerkungen stichwortartig aufgegriffen und es werden Hinweise auf vorhandene Instrumentarien (z.B. Vertragsnaturschutz) und Umsetzungsmöglichkeiten gegeben.
Maßnahmen-Bereich |
Schutzgegenstand |
Anmerkungen |
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Öffentlichkeitsarbeit |
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Aufklärung über Schutzwürdigkeit und Gefährdung durch Informationstafeln, Presse, Gespräche |
Sicherung von |
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§30 Biotope, Ausweisung von Schutzgebieten |
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direkt über Gelegeschutz, Nisthilfen, Jagdverzicht |
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- Landschaftsstrukturen
(Einzelbäume, Alleen, Kopfweiden, Hecken, Feldgehölze, Obstwiesen, Höhlen- und Horstbäume)
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§30 Biotope, Ausweisung von Naturdenkmalen, Baumschutzsatzungen, Ankauf von Bäumen, Vertragsnaturschutz |
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- Gebäuden
(Bunker, Stollen, Mauerbiotope u.a.)
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Denkmalschutz |
praktische Pflegemaßnahmen |
- Hecken, Obstwiesen, Kopfweiden, unbewirtschaftete Feuchtbrachen, Ruderalflächen
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Pflege zum Erhalt der ökologischen Funktionen durch Rückschnitt der Gehölze, Mahd, Beweidung |
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- Feuchtheiden, Heideweiher
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Pflege zum Erhalt der ökologischen Funktionen durch Abschieben des Oberbodens, Freistellen von Gehölzen, Wiedervernässung durch Grabenanstau, Entfernen von Drainagen |
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- Randstreifen und Säume an Gräben, Fließgewässern, Verkehrswegen
- Gewässerunterhaltung
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Planung von naturschutz-orientierten Pflegekonzepten (Beispiele: Mahd-zeitpunkt, Teilflächen-mahd, Grabenprofile) |
Bewirtschaftungs- verträge |
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Abschließen von Verträgen mit Landwirten zur Förderung extensiver Nutzung bzw. der Umwandlung von Acker in Grünland |
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Verträge über eine extensive Nutzung von Randstreifen oder der gesamten Fläche |
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- Obstwiesen, Hecken, Kopfbäume
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Abschluß von Pflegepaketen |
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Warburger Verträge |
Strukturverbesserung durch Neuanlage von |
- Hecken, Obstwiesen, Kopfbäumen, Feldgehölzen
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Anreicherung in strukturarmen Bereichen; Förderung über Pflegeverträge; Förderung von Gehölzen durch den Kreis Gütersloh |
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Wiederherstellung der ökologischen Funktion als Schutzmantel und Lebensraum |
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- Wiesenblänken, Artenschutzgewässern
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Wiederherstellung ehemaliger Strukturvielfalt |
Optimierung bzw. Renaturierung von |
- Still- und Fließgewässern
- Waldbiotope allgemein
- Bruchwälder
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Wiederherstellung der ökologischen Funktionen z.B. Entschlammung von Teichen, Deregulierung von Fließgewässern Entfernung standortfremder Gehölze, Vernässung bei Bruchwaldstandorten |
Nutzungs-einschränkungen |
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Gefährdung durch Störungen: Regelung von Freizeitaktivitäten (Modelflug, Motorsport), Entwicklung von Besucherlenkungs-Konzepten |
Eine Gliederung hinsichtlich der Umsetzbarkeit der Maßnahmen unter finanziellen und organisatorischen Gesichtspunkten ermöglicht eine Einschätzung darüber, welche Vorhaben relativ schnell und zeitnah durchgeführt werden können oder erst nach längerem Planungsvorlauf zu verwirklichen sind. Es wird hier eine Aufteilung in drei Kategorien vorgeschlagen. Die Zuordnungen sind nicht als starr zu betrachten, da im konkreten Fall auch langfristige Vorhaben unter günstigen Voraussetzungen relativ schnell verwirklicht werden können oder einfache Projekte durch auftretende Konflikte oder Verzögerungen nicht zeitnah abzuschließen sind.
I. Maßnahmen kurzfristig und mit geringem Aufwand durchführbar- Öffentlichkeitsarbeit
- praktische Einzelmaßnahmen bei der Pflege und Entwicklung von Gebieten
- Bereitstellung von Saat- und Pflanzgut durch den Kreis GT, die Landwirtschaftskammer oder Jagdgenossenschaften (regionales Saatgut sollte verwendet werden)
II. Maßnahmen mittelfristig nur mit höherem Aufwand durchführbar- Vertragsnaturschutz über Abschluß von Bewirtschaftungsverträgen
- Kompensationsmaßnahmen
- Optimierungsmaßnahmen
III. Maßnahmen langfristig nach umfangreicher Vorbereitung durchführbar- Schutzgebietsausweisungen (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete)
- Renaturierungsmaßnahmen
- Besucherlenkungs-Konzepte
Förderprogramme des Landes NRWDas Land Nordrhein-Westfalen bietet, bei starker finanzieller Beteiligung der Europäischen Union, eine Reihe von Programmen zur Förderung der Agarumwelt und des Naturschutzes ( www.naturschutzinformationen-nrw.de). Diese Programme bieten eine finanzielle Unterstützung bei der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen und vielen weiteren Maßnahmen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege. Eine Übersicht der verschiedenen Verordnungen und Richtlinien und ihres Anwendungsbereiches wird in der folgenden Zusammenstellung gegeben.
Bezeichnung |
Ziele / Anwendungsbereiche (Beispiele) |
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz
(01.19.2008; Änderungen nach Rd.Erl. v. 25.08.2009; 01.05.2010; 13.02.2015)
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Erhaltung oder Wiederherstellung der Lebensgrundlagen bedrohter Tier- und Pflanzenarten
- Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland (Grünlandextensivierung, inkl. Umwandlung von Acker in Grünland)
- Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen / Ackerstreifen
- Naturschutzgerechte Bewirtschaftung sonstiger Biotope (Magerwiesen, Heiden, Nassweiden, Seggenriede, Sümpfe, Moore, Uferstreifen)
- Pflege und Nachpflanzung von Streuobstbeständen mit oder ohne extensive Unternutzung
- Pflege von Hecken
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Richtlinie über die Zuwendung zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) und Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlungen) (18.06.2000)
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Sicherung einer standortgerechten Landbewirtschaftung
- Berggebiete, benachteiligte Agrarzonen, Gebiete mit spezifischen Nachteilen
- FFH-Gebiete, Europäische Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und besonders geschützte Biotope nach §30 LG außerhalb der FFH- und Vogelschutzgebiete, die der Verbesserung der ökologischen Kohärenz des NATURA 2000 Schutzgebietsnetzes dienen
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Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (vom 16.03.01)
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Förderung diverser Bereiche des Naturschutzes und der Landschaftspflege, z.B.
- Einmalige Maßnahmen (z.B. Entbuschung einer Fläche)
- Maßnahmen zur Vorbereitung von Vertragsabschlüssen (z.B. Grundsanierung von Kopfbäumen)
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Anlage von Uferandstreifen (12.05.2015)
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Minderung des Eintrages von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in Gewässer; Bewirtschaftungsverträge mit Auflagen bei mind. 5-jähriger Laufzeit |
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung
(09.07.2010)
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Förderung:
- extensiver Produktionsverfahren im Ackerbau und bei Dauerkulturen
- extensiver Grünlandnutzung
- ökologischer Anbauverfahren
- der Festmistwirtschaft
- von Blühstreifen und Blühflächen
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Vertragsvereinbarungen über Naturschutz im Wald („Warburger Vereinbarung“)
(02.04.2004)
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Ausweisung von Naturwaldzellen und Natur-schutzgebieten im Wald (z.B. Regelungen zum Erhalt von Altholz/Totholz) |
Kulturlandschaftsprogramm des Kreis Gütersloh |
Innerhalb der Gebietskulisse Förderung
- einer extensiven Grünlandbewirtschaftung
- der Bewirtschaftung von Biotopen von kulturhistorischer Bedeutung und Uferstreifen
- der Pflege aufgegebener landwirtschaftlicher Nutzflächen
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