Flussregenpfeifer

(Charadrius dubius)
Lebensraumansprüche

Der natürliche Lebensraum des Flussregenpfeifers sind sandige und kiesige Ufer von Überschwemmungsflächen in Bach- und Flussauen. Da es in unserer Region kaum mehr geeignete, naturnahe Fließgewässer gibt, liegen nahezu alle Vorkommen in Sand- und Kiesabgrabungen, frisch angelegten Regenrückhaltebecken oder abgelassenen Fischteichen, solange diese noch offen und vegetationsarm sind. Auch auf Acker- und Grünlandflächen, die längere Zeit mit Wasser überstaut waren und daher vegetationsarme Schlammbereiche aufweisen, kann der Flussregenpfeifer spontan erscheinen und auch brüten. In städtischen Bereichen können zudem Bauflächen für Gewerbe- oder Wohngebiete oder sogar große Kiesflächen auf Gewerbebetrieben (Kiesdächer) besiedelt werden. Der Flussregenpfeifer ist ein Zugvogel, der in Nord- und Westafrika überwintert

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Aufgrund seiner speziellen Lebensraumansprüche ist die Art im Kreis Gütersloh nur lokal vertreten. Bevorzugt werden Abgrabungsgewässer mit breiten, sandigen Uferbereichen besiedelt, aber auch aus einem Steinbruch im Teutoburger Wald bei Halle ist ein Nachweis bekannt. Überall, wo frisch angelegte Regenrückhaltebecken (z.B. 2007 in Halle-Künsebeck, 2008 in Verl) oder größere Baugebiete entstehen, kann der Flussregenpfeifer spontan auftauchen. Derartige Gebiete sind in der Regel nur ein bis zwei Jahre als Brutbiotop geeignet. Eine regelmäßige Besiedlung über viele Jahre konnte im Naturschutzgebiet „Rietberger Fischteiche“ auf den Schlammböden von abgelassenen Teichen nachgewiesen werden.

Hilfsmaßnahmen

Um den Lebensraum des Flussregenpfeifers zu erhalten und neue Brutmöglichkeiten zu schaffen, sind dynamische Auenbereiche, naturnahe Überflutungsbereiche sowie unbewachsene Kies- und Schotterbänke an Flüssen, Seen und Sandgruben zu fördern. Um der Sukzession entgegen zu wirken, sollten Entbuschungsmaßnahmen und Pflegemahden in Teilbereichen in einem ein- bis zweijährigen Turnus durchgeführt werden. Die Verhinderung von Störungen vor allem durch Freizeitnutzungen muss durch entsprechende Beschilderung, Absperrung und Kontrollen gewährleistet werden.


Gefährdung und Gefährdungsursachen

Der Flussregenpfeifer wird in der Roten Liste für NRW als „gefährdet“ eingestuft. Er gilt als „streng geschützt“ und steht im Art.4 (2) der Vogelschutz-Richtlinie.
Der Hauptgrund für die Seltenheit des Flussregenpfeifers im Kreis Gütersloh ist der Mangel an Fließgewässern mit einer natürlichen Dynamik, die durch Aufsandungen geeignete Brutmöglichkeiten entstehen lässt. Auch die durch Sand- und Kiesgewinnung entstandenen Sekundärhabitate, auf die die Flussregenpfeifer ausweichen können, bieten nur selten gute Brutmöglichkeiten. Oft werden die Abgrabungsgewässer nach dem Ende des Abbaus bepflanzt und als Angel- und Freizeitgewässer genutzt. Weitere Gefährdungen gehen z.B. von Motocrossfahrern oder Badegästen aus, die die Vögel beim Brutgeschäft entscheidend stören.