Rauchschwalbe

(Hirundo rustica)
Lebensraumansprüche

Die Rauchschwalbe ist eng mit der bäuerlichen Kulturlandschaft verbunden. Als so genannter „Kulturfolger“ baut sie ihr Nest in Scheunen, Hofgebäuden oder Viehställen von landwirtschaftlichen Betrieben. Nur ausnahmsweise brütet die Schwalbe an anderen Bauwerken wie Toreinfahrten oder Brücken. Sie bevorzugt extensiv genutzte Flächen (z.B. Wiesen und Weiden) als Nahrungsreviere, und profitiert - vor allem in Kälteperioden mit Insektenmangel – von der Insektenfauna zugänglicher Viehställe. Die Rauchschwalbe ist ein Langstreckenzieher, der südlich der Sahara in Afrika überwintert.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Die Rauchschwalbe ist in ganz NRW als noch recht häufiger Brutvogel vertreten. Im Kreis Gütersloh ist die Art kreisweit verbreitet. Über die Bestände und deren Entwicklung in den unterschiedlichen Bereichen des Kreises liegen aber nur lückenhafte Daten vor.

Hilfsmaßnahmen

Dem allgemeinen Trend zur Intensivierung zum Trotz sollte versucht werden, die Brutmöglichkeiten an den Hofstellen zu erhalten. Dafür müssen bei Modernisierungen die Einflugmöglichkeiten in die Scheunen und Ställe erhalten bzw. wieder geöffnet werden. Nach der Aufgabe der traditionellen Viehhaltung werden oft noch Pferde auf den Höfen gehalten. Auch Pferdeställe werden von Rauchschwalben besiedelt. In den Ställen können kleine Bretter als Unterlage für das Nest befestigt werden. Offene Misthaufen bieten auch bei schlechten Witterungslagen noch Insektennahrung für die Rauchschwalben. Es sollten nicht alle Wege und Hofplätze vollständig befestigt werden, damit noch Pfützen und Schlammflächen vorhanden sind. Will man Arten, wie die Rauchschwalbe, dauerhaft in unserer Region erhalten, so ist es unabdingbar, auch einen entsprechenden Anteil an extensiv genutzter, reich strukturierter Kulturlandschaft mit Grünland- und Viehwirtschaft zu bewahren.


Fördermaßnahmen für Feldvögel im Kreis Gütersloh:

Öko-Regelungen / ECO-Schemes

  • freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • Anlage von Blühflächen und -streifen auf Ackerland nach Bereitstellung nichtproduktiver Flächen
  • Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Anwendung von Landbewirtschaftungsmethoden nach bestimmten Schutzzielen auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten

Agrarumweltmaßnahmen

  • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
  • Anlage mehrjähriger Buntbrachen
  • Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen

Vertragsnaturschutz 

  • Extensive Ackernutzung:

Verzicht von Insektiziden und Rodentiziden

selbstbegrünte Ackerbrache

angesäte Blüh- und Schutzstreifen oder-flächen

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Die Rauchschwalbe wird in der Roten Liste für NRW als „gefährdet“ eingestuft und gilt als „besonders geschützt“.
Ein großes Problem für die Rauchschwalbe ist die immer intensiver werdende Flächennutzung durch die Landwirtschaft. Die vermehrt eingesetzten Dünger und Biozide führen zu einer Verringerung des Nahrungsangebotes. Die Aufgabe der Viehhaltung oder deren Abschottung in geschlossenen Stallsystemen hat auf vielen Höfen eine Abwanderung der Rauchschwalben zur Folge. Durch das Asphaltieren oder Schottern von Wirtschaftswegen und Hofflächen kommt es zu einem Verlust von lehmigen Pfützen und Schlammstellen, die für den Nestbau unbedingt notwendig sind.