Bekassine

(Gallinago gallinago)
Lebensraumansprüche

Die Bekassine wird zu den sogenannten „Wiesenvögeln“ gezählt. Mit der Trockenlegung der Moore sind die ursprünglichen Biotope der Bekassine bei uns verschwunden, aber die Art hat in der durch menschliche Nutzung entstandenen Feuchtwiesen-Landschaft einen neuen Lebensraum gefunden. Sie bevorzugt dabei sehr nasse Bereiche mit kleinen Wasser- und Schlammflächen und einer lückigen, Deckung bietenden Vegetation. Sie ist daher vor allem in Binsenbeständen und Seggenriedern zu finden. Auch feuchte bis nasse Staudenbrachen z.B. im Bereich von „Blänken“ können besiedelt werden. Die Bekassine ist ein Bodenbrüter und stochert im weichen Boden nach Nahrung. Wenn Junge geführt werden, nimmt die Bekassine gerne Weidepfähle als Sitzwarten an und kann so Gefahren durch Feinde schneller erkennen.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

In den letzten Jahren ist die Bekassine fast ganz aus dem Kreis Gütersloh verschwunden. Traditionelle Brutplätze wie das NSG „Versmolder Bruch“, das Gebiet „Schellenwiese“ und andere Feuchtwiesenschutzgebiete sind verlassen worden. Auch im Umfeld von Verl (Sürenheide) und bei Rheda-Wiedenbrück brüteten noch bis Mitte der neunziger Jahre vereinzelt Bekassinen. Die Schloßwiesen bei Rheda waren bis 1998 besiedelt. Kurzfristige Wiederbesiedlungen z.B. der „Schellenwiese“ und der „Grasmeerwiesen“ konnten den negativen Trend der Art nicht stoppen. Das letzte Brutgebiet der Bekassine im Kreis Gütersloh befand sich im Vogelschutzgebiet „Rietberger Emsniederung mit Steinhorster Becken“ in den Emswiesen. Die letzte Brut fand dort im Jahr 2011 statt.
Zu den Zugzeiten im Frühjahr und Spätsommer kann die Bekassine noch regelmäßig an Gewässerrändern oder in nassen Wiesenbereichen angetroffen werden. Als Brutvogel ist sie seit 2012 im Kreis Gütersloh ausgestorben und parallel sind auch in Nordrhein-Westfalen die Bestände dramatisch zurückgegangen.

Hilfsmaßnahmen

Der Bekassine kann vor allem durch eine großflächige Wiedervernässung von Wiesen geholfen werden, wie am Beispiel der Feuchtwiesen am „Dümmer“ (Niedersachsen) gezeigt werden konnte. Die letzten bekannten Brutbereiche müssen durch Pflege oder schonende Bewirtschaftung in einem günstigen Zustand erhalten werden, um eine Wiederbesiedlung des Kreises Gütersloh zu ermöglichen. Durch die Neuanlage von flachen Gewässern („Blänken“) in geeigneten Flächen können Rast- und evtl. auch neue Brutgebiete geschaffen werden. Im Zuge der Renaturierung oder Neuanlage von Gewässern (z.B. Sandabgrabungen, Flussrenaturierungen) sollten Flachwasserzonen geschaffen werden, in denen sich Seggenbestände und Binsen ansiedeln können.


Fördermaßnahmen für Feldvögel im Kreis Gütersloh:

Öko-Regelungen / ECO-Schemes

  • freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel

Vertragsnaturschutz 

  • naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Auch landesweit sind die Bestände ebenso stark zurückgegangen wie im Kreis Gütersloh. Die Bekassine gilt daher in NRW „als vom Aussterben bedroht“ und wird daher in der Roten Liste unter der zugehörigen Kategorie 1 geführt. Sie ist eine „streng geschützte“ Art und in Art. 4 (2) der Vogelschutz-Richtlinie aufgenommen worden. Die Intensivierung der Landnutzung (Trockenlegung von Wiesen, Düngung) hat dazu geführt, dass kaum noch geeignete Brutbiotope vorhanden sind. Auch in den Schutzgebieten ist die Bekassine zurückgegangen, da kaum Maßnahmen zur Wiedervernässung durchgeführt werden konnten und eine Extensivierung alleine nicht ausreicht, um die Bedingungen ausreichend zu verbessern.