Feldschwirl

(Locustella naevia)
Lebensraumansprüche

Der versteckt lebende Feldschwirl bewohnt extensiv genutztes Grünland mit einzelnen Büschen und Anteilen von Hochstaudenfluren. Daneben kommen auch Bruten in Waldlichtungen und Windwurfflächen, Ackerbrachen mit Hochstauden oder verschilfte Gräben und Verlandungszonen von Gewässern vor. Das Nest wird bodennah in Pflanzenhorsten angelegt. Die Hauptbrutzeit dieses Langstreckenziehers fällt in die Monate Mai und Juni. Zur Nahrungsaufnahme werden Hochstauden, aber auch bodennahe Pflanzenbestände nach kleineren Insekten abgesucht.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Der Feldschwirl gehört aufgrund seiner heimlichen Lebensweise und wegen des an eine Heuschrecke erinnernden Gesanges („Heuschreckenschwirl“) sicherlich zu den Arten, die bei unsystematischen Erfassungen leicht übersehen werden. Im Vergleich zu benachbarten Regionen ist der Feldschwirl im Kreis Gütersloh sehr selten. Es gibt nur wenige Nachweise z.B. aus dem NSG „Erlenbruch und Schlosswiesen Rheda“ (dort regelmäßig mit 1 bis 3 Revieren), dem NSG „Versmolder Bruch“ oder dem Vogelschutzgebiet „Rietberger Emsniederung mit Steinhorster Becken“. Bei Steinhagen wurde ein Revier in einer Ackerbrache festgestellt und Hinweise gibt es gelegentlich aus dem Randbereich des Teutoburger Waldes bei Borgholzhausen. Die Mehrzahl der genannten Reviere ist zudem nur unregelmäßig besetzt.

Hilfsmaßnahmen

Es muss insbesondere darauf geachtet werden, dass kein weiterer Verlust an Feuchtgebieten eintritt und hier auch kleinräumige Strukturen, wie Hochstaudenfluren oder Brachestreifen nicht entfernt werden. Feuchtbrachen können durch einen mehrjährigen Mahdrhythmus in einem attraktiven Zustand erhalten werden. In geeigneten Bereichen sollten solche Biotopelemente gezielt gefördert werden. An den Fließgewässern sind störungsarme Uferränder mit Hochstauden und Röhrichten zu entwickeln.
In Waldbereichen sind Lichtungen zu erhalten und insbesondere sonnenexponierte Waldsäume zu fördern.


Fördermaßnahmen für Feldvögel im Kreis Gütersloh:

Öko-Regelungen / ECO-Schemes

  • freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten
  • Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Anwendung von Landbewirtschaftungsmethoden nach bestimmten Schutzzielen auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten

Agrarumweltmaßnahmen

  • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
  • Anlage mehrjähriger Buntbrachen

Vertragsnaturschutz 

  • Extensive Ackernutzung:

Verzicht von Insektiziden und Rodentiziden

selbstbegrünte Ackerbrache


Gefährdung und Gefährdungsursachen

Der Feldschwirl wird in der Roten Liste für NRW als „gefährdet“ eingestuft und gilt als „besonders geschützt“.
Eine Gefährdung ergibt sich im Wesentlichen aus den Verlusten an geeigneten Lebensräumen. Viele Feuchtgebiete wurden trockengelegt und danach intensiv genutzt. Oft sind gleichzeitig die für den Feldschwirl besonders wichtigen Randsäume, wie Hochstaudenfluren, gebüschreiche Wiesen- und Weidenränder oder Verlandungszonen an Gewässern vernichtet worden. In Waldgebieten werden Lichtungen häufig aufgeforstet und Brachen wieder in Nutzung genommen.