Uferschwalbe

(Riparia riparia)
Lebensraumansprüche

Die Uferschwalbe ist ein Koloniebrüter und nistet in selbst gegrabenen Erdhöhlen in sandigen Steilkanten. Natürliche Brutplätze sind Abbruchkanten der Prallhänge von größeren Fließgewässern. Im Zuge der Regulierung der Fließgewässer sind viele dieser Brutplätze verloren gegangen. Heute finden die Bruten oft an Steilkanten von Abgrabungsseen oder Sandablagerungen statt. Zur Nahrungssuche werden bevorzugt Gewässer und Feuchtwiesengebiete angeflogen, die auch bis zu 10 km von der Brutkolonie entfernt sein können. Als Nahrung werden kleine Fluginsekten aufgenommen.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Die Hauptvorkommen im Kreis Gütersloh liegen in Sandabgrabungen, sowohl an Steilkanten der Gewässer selbst, als auch an länger abgelagerten Erdhaufen mit Kantenabbrüchen. Innerhalb der letzten Jahre wurden Abgrabungen im Bereich Harsewinkel, südlich von Versmold, bei Sandforth (Halle), im Bereich Vennort (Steinhagen), in Clarholz Heerde (Herzebrock-Clarholz), in der Sudheide (Rheda-Wiedenbrück) und im westlichen Teil der Moosheide (Schloß Holte-Stukenbrock) von der Uferschwalbe besiedelt. Brutplätze in Abbruchkanten an größeren Fließgewässern sind aktuell aus einer Renaturierungsmaßnahme an der Ems bei Greffen bekannt.

Hilfsmaßnahmen

Da auch die natürlichen Brutplätze der Uferschwalbe in steilen Flussufern durch die Dynamik der Flüsse oft nur für eine Saison konstant bleiben und dann neue Uferbereiche besiedelt werden müssen, kann die Uferschwalbe sehr schnell neu entstandene Abgrabungen besiedeln. Wesentlich für den Erhalt der Uferschwalbe ist die Sicherung der Brutbereiche in diesen Abbaugebieten. Hier sollten die Betreiber der Gruben durch Gespräche und Informationen dazu gebracht werden, dass keine Brutkolonien zerstört werden. Schon während der Abbauphase sollte festgelegt werden, ob und wo ein Steilwandbereich erhalten werden kann, um eine längerfristige Besiedlung durch die Uferschwalbe und auch den Eisvogel zu gewährleisten. Sinnvoll ist, derartige Festlegungen schon im Genehmigungsverfahren festzuschreiben. Wichtig ist auch ein Schutz der Brutorte vor Störungen durch Freizeitaktivitäten (spielende Kinder, Angler, Motocross). An frei zugänglichen Bereichen können auch Informationstafeln mit Hinweisen für Besucher hilfreich sein.
Weiter voran getrieben werden sollte auch die Renaturierung von Flussläufen und die Schaffung von Prallhängen, an denen sich natürliche Brutmöglichkeiten ergeben. An der Ems gibt es einige vielversprechende Ansätze, die schon zur Etablierung einer Kolonie bei Greffen geführt haben.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Die Uferschwalbe wird in der Roten Liste von NRW in der Vorwarnliste geführt. Sie gilt als „streng geschützt“ und steht in Art. 4(2) der Vogelschutz-Richtlinie.
Wesentlich für den Erhalt der Art bei uns ist, dass die in Abbaugebieten angesiedelten Brutkolonien vor der Zerstörung durch weitere Abtragungen geschützt werden. Die durch menschliche Aktivitäten entstandenen Brutplätze in den Abgrabungsbereichen sind oft durch den Fortgang der Arbeiten in ihrem Bestand bedroht. Durch Verfüllung, Rekultivierung oder Freizeitnutzung gehen viele dieser „Sekundär-Lebensräume“ wieder verloren. An nicht gesicherten Brutplätzen können auch Störungen (z.B. durch spielende Kinder oder Angler) zu starken Beeinträchtigungen des Brutgeschehens führen.