Zwergtaucher

(Tachybaptus ruficollis)
Lebensraumansprüche

Der kleinste Lappentaucher Europas bevorzugt zum Brüten kleine Teiche und Seen, nutzt aber auch wasserpflanzenreiche Fließgewässer und Altarme. Zwergtaucher können auch auf Nachklärteichen (Schönungsteichen) von Kläranlagen oder Gewerbebetrieben brüten. Vereinzelt werden verschilfte Blänken in den Feuchtwiesenschutzgebieten besiedelt. Wichtig ist hierbei das Vorhandensein einer strukturreichen Ufervegetation, damit der Zwergtaucher seine Nester bauen kann. Als Nahrung werden Wasserinsekten und kleine Fische erbeutet. Die Brutzeit erstreckt sich von Anfang April bis in den August hinein, wobei in der Regel zwei Bruten stattfinden. Im Winter wechseln die Zwergtaucher von den kleineren stehenden Gewässern auf eisfreie Bäche und Flüsse (z.B. die Ems).

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Die Art kommt lokal im gesamten Ostmünsterland vor. Sie fehlt im Teutoburger Wald und auch im Ravensberger Hügelland, wo aber Fischteiche einen potentiell geeigneten Lebensraum darstellen. Die meisten Vorkommen sind aus Schutzgebieten bekannt. Die größte Population mit 10 bis maximal 20 Paaren brütet in den „Rietberger Fischteichen“. Auch aus den Naturschutzgebieten „Versmolder Bruch“, „Rietberger Emsniederung“, „Große Wiese“ (Stadt Gütersloh) und „Barrelpäule“ (Halle) sind Einzelpaare bekannt. Mehrere Paare brüten auch im NSG „Am Sundern“ (Harsewinkel), einer ehemaligen Abgrabung. Bei Kartierungen für den Brutvogelatlas von Deutschland konnte die Art an einem Fischteich bei Versmold-Bockhorst und an zwei Klärteichen bei Halle entdeckt werden. Es ist daher anzunehmen, dass weitere Einzelvorkommen z.B. an Abgrabungsseen, Kläranlagen oder Fischteichen existieren.

Hilfsmaßnahmen

Hauptziel ist der Erhalt von geeigneten Gewässern mit einer dichten Verlandungs- und Schwimmblattvegetation für die Brutzeit. Außerdem ist das Verhindern von Störungen jeglicher Art an den Brutplätzen von April bis Anfang September wichtig. Bei der Neuanlage oder Renaturierungen von Gewässern sollten Flachwasserbereiche entstehen, in denen sich lockere Röhrichtzonen entwickeln können. An stark von Gehölzen umstandenen Gewässern müssen Auflichtungen erfolgen, die eine Besonnung zulassen. Nur so können sich Wasserpflanzen etablieren, die dann ein ausreichendes Nahrungsangebot an Wasserinsekten ermöglichen. Im Winter sollten die größeren Flüsse (Ems), die als Rückzugsgebiete für den Zwergtaucher dienen, nicht mit Booten befahren werden.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

Der Zwergtaucher wird in der Roten Liste für NRW als „nicht gefährdet“ eingestuft. Er gilt aber als „besonders geschützt“ und steht in Art.4 (2) der Vogelschutz-Richtlinie.
Der Mangel an geeigneten, störungsfreien Gewässern mit entsprechender Ufervegetation stellt den Hauptgrund für die relativ geringe Anzahl an Brutpaaren im Kreis Gütersloh dar. Ein Großteil der potenziell geeigneten Gewässer wird durch die Störungen einer intensiven Freizeitnutzung (Angeln) für den Zwergtaucher ungeeignet gemacht.