Braunes Langohr

(Plecotus auritus)
Lebensraumansprüche

Das Braune Langohr nutzt Lebensräume mit guten Nachtfalterbeständen. Es bevorzugt unterholzreiche, mehrschichtige, lichte Laub- und Nadelwälder mit vielen Baumhöhlen sowie Parks und Gärten mit großen Solitärbäumen. Sommerquartiere werden in Baumhöhlen und auch in Gebäuden bezogen. Im Kreis Gütersloh sind mehr Wochenstubenverstecke in Gebäuden als in Bäumen bekannt. Verstecke unter abstehender Rinde, in Fäulnis- und Spechthöhlen oder Fledermauskästen eignen sich zudem als Zwischen- und Paarungsquartiere. Nischen auf Dachböden, zwischen Ziegeln, Latten und Gebälk oder hinter Wandverkleidungen sind gut geeignet. Die Winterquartiere (kühlfeucht, selten geringer Frost) sind meist in unterirdischen Höhlen, Brunnenschächten, Felsspalten oder in Baumhöhlen. In den frostfreien Stollen und Schächten im Teutoburger Wald tauchen die Tiere oft erst bei strengeren Frostperioden auf.



Verhalten und Fortpflanzung: Paarung: August - April, Wochenstubenzeit: Mai - August, Geburt: Juni - Juli, 1 Jungtier, Ausflug der Jungtiere aus dem Quartier: ab der 6. Woche

Sonstige Ansprüche: Da die Nahrung meist in relativ geringer Flughöhe erbeutet wird, ist ein Jagdrevier, das nicht von Straßen durchzogen ist, besonders wichtig. Das Braune Langohr ist die Fledermausart mit den meisten Verlusten durch Kollisionen mit Fahrzeugen.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Zeigt in NRW leicht steigende Tendenzen in Sommer- und Winterquartieren; tritt selten in großen Gruppen auf. Im Kreis Gütersloh sind einige Wochen­stuben bekannt. Diese Art nimmt oft als erste neu geschaffene Winter­quartiere an.

Hilfsmaßnahmen

  • Erhalt bestehender Quartiere und Lebensräume: Der Schutz alter unterholzreicher und mehrschichtiger Laub- und Nadelwälder mit viel Totholz ist für das Braune Langohr besonders wichtig, denn neben ihren Quartieren hat es hier auch ihr Nahrungsrevier. Auch der Erhalt von für Fledermäuse zugänglichen Dachböden mit Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten und Löchern ist besonders wichtig. Einstellung oder Einschränkung der Verwendung von Holzschutz­mitteln, Pestiziden und Umweltgiften. Erhalt von unterirdischen Schwarm- und Winter­quartieren in Kellern, Stollen, alten Brunnen etc. Dabei sollten die Fledermäuse in jedem Fall durch Fledermausgitter vor Störungen geschützt werden. Das Angebot an Winterquartieren kann durch Bohrlöcher (30 mm Durchmesser und ca. 20 cm tief), hohlgebohrten Gasbetonsteinen, Hohlblocksteinen (aus Hartschaum und Fliesenkleber selbst herstellbar) oder Fledermauskästen in höhlenarmen Gegenden verbessert werden.

  • Aufhängen von Nistkästen: Durch das Aufhängen von speziellen Fledermausflachkästen kann das Höhlenangebot für die Winterquartiere verbessert werden. Beim Aufhängen ist zu beachten, dass die Einflugöffnung passend ist (flachoval, 30 x 25 mm) und nicht durch anfallende Kotmengen verdreckt wird.

  • Förderung von Pflanzen, die von Nachtfaltern bestäubt werden (z.B. Wald-Geißblatt, Weiße Lichtnelke, Nachtkerze).

Gefährdung und Gefährdungsursachen

§§ streng geschützte Art; FFH-RL Anh. IV; Rote Liste NRW (2011) G,  „Gefährdung ohne Einstufung"

Gefährdung durch:

  • Intensive forstwirtschaftliche Nutzung und Entfernung von Totholz

  • Sanierung von Dachstühlen und deren Vergitterung

  • Straßenverkehr