Lage: in Halle zwischen den Ortsteilen Hörste, Bokel und Kölkebeck
Größe: 531 ha
Unterschutzstellung: 10.05.1989
Das NSG und FFH - Gebiet
"Feuchtwiesen Hörste" liegt auf dem Gebiet der Stadt Halle, zwischen
den Ortsteilen Hörste, Bokel und Kölkebeck. Mit 531 ha ist es das größte
Feuchtwiesen - Schutzgebiet im Kreis Gütersloh. Es setzt sich aus vier
Teilgebieten zusammen, von denen der Bereich "Ruthebach" der mit
Abstand größte und auch ökologisch bedeutsamste ist. In allen Gebieten bestehen
hohe Grundwasserstände, da sie von der Alten und Neuen Hessel und deren
Nebengewässern Ruthebach, Laibach und Loddenbach durchflossen werden. Insgesamt
befinden sich zudem neun Teiche und 21 Blänken im Schutzgebiet, welche sich im
Laufe der Jahre zu äußerst wertvollen, artenreichen Biotopen entwickelt haben.
Durch zahlreiche Hecken und Baumreihen werden die Grünlandflächen großräumig
strukturiert. Durch Abschluss von Bewirtschaftungsverträgen im Rahmen des
Vertragsnaturschutzes konnten sich auf vielen der Flächen seggen- und
binsenreiche Nasswiesen entwickeln. Ein besonders wertvolles Kleinod stellt der
Lebensraum der mageren sandigen Wegränder dar, der sich in sehr artenreicher
Ausbildung an zwei Stellen im Teilgebiet "Ruthebach" findet.
Regional bedeutsam ist
das NSG durch seinen guten Brutbestand
an seltenen Arten, wie dem Großen
Brachvogel, Kiebitz, Baumpieper und dem Neuntöter. Im Schutzgebiet etabliert
haben sich mittlerweile auch der Gartenrotschwanz, die Heidelerche sowie sogar der seltene Rotmilan. |
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Zudem weist das NSG mit 62 Arten der roten Liste ein für die
Feuchtwiesengebiete des Kreises Gütersloh herausragendes Vorkommen an bedrohten
Pflanzenarten auf. So kann man hier seltene Arten wie das Sumpf-Weidenröschen,
das Zittergras, die Trauben-Trespe, die Kuckucks-Lichtnelke und den Teufelsabiß entdecken. Auch findet man
in den Feuchtwiesen zahlreiche Gesellschaften der Sumpfdotterblume. |
Feuchtwiesen Hörste Lage des Gebietes (Grundkarte) (PDF, 4142 KB)
Feuchtwiesen Hörste Lage des Gebietes (Luftbild) (PDF, 5049 KB)
Feuchtwiesen Hörste Verordnungstext (PDF, 134 KB)