Erhalt und Schutz artenreicher Äcker
Seit 1987 besteht das Bielefelder Ackerrandstreifenprogramm. In den ersten Jahren wurden vor allem Randbereiche stadteigener Ackerflächen geschützt. Auf diesen verpflichteten sich die Landwirte auf einer Breite von durchschnittlich 6m Breite keine Herbizide, Düngemittel und Auflaufhemmer auszubringen. Ferner durfte in den Randstreifen keine verdichtete Saat des Getreides vorgenommen werden. Ab 2006 kamen Ackerflächen mit Vertragsnaturschutzverträgen sowie Ackerflächen, die im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen extensiv genutzt werden, dazu.
Ziel der verschiedenen Schutzpakete ist, standorttypische Ackerwildkrautgesellschaften und die von ihnen abhängige Fauna, vor allem Feldvögel wie Feldlerche oder Kiebitz, zu schützen. Gleichzeitig sind diese Flächen auch Rückzugsgebiete für derzeit noch nicht bedrohte Pflanzen- und Tierarten und dienen des Weiteren als Pufferzone zu intensiver genutzten Landschaftsbereichen.
Kontrolle der Bielefelder Ackerrandstreifen
Im Auftrag des Umweltamtes Bielefeld führt die Biologische Station Gütersloh / Bielefeld seit 1997 jährliche Kontrollen der Ackerflächen durch. Hierzu gehören auch Flächen der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft, die dem Ökokonto Bielefelder Landwirtschaft zuzurechnen sind.
Eine Übersicht der untersuchten Ackerflächen zeigt Abb. 14.2.1. Ein Teil der Flächen wird von Biolandwirten bewirtschaftet. Hierzu gehören die Flächen Finkenhove, Finkenesch, Schelphof, Brookschlinge und die 3 Ackerschläge in der Johannisbachaue, ferner einzelne Ackerschläge im Stadtteil Quelle (Alleestraße, Messingweg). Die restlichen Ackerflächen werden von konventionellen Landwirten bewirtschaftet. Ein Großteil dieser Landwirte ist schon lange in das Bielefelder Ackerrandstreifenprogramm eingebunden, inzwischen sind weitere Landwirte dazu gekommen, insbesondere im Bielefelder Süden (Holtkamp, Quelle, Ummeln).
Die Ackerflächen liegen verteilt über ganz Bielefeld, d.h. alle drei Landschaftsräume von Bielefeld, Ravensberger Hügelland im Norden, Teutoburger Wald in der Mitte und Sennelandschaft des Ostmünsterlandes im Süden, weisen Ackerflächen mit Verträgen auf.
Bei der Kontrolle wird zum einen die Feldfrucht (s. Angaben in einzelnen Tabellen) festgestellt. Zum anderen wird geprüft, ob die Vorgaben der Verträge eingehalten wurden. Hierzu gehören u.a. die Acker(rand)streifen-Breite, Lage der Flächen und die Wüchsigkeit und Verdichtung der Feldfrucht (Aussaatdichte).